21 und 23 Monate für E-Bike-Diebeszug
30.10.2026 BaselbietBedingte Strafen, Landesverweis und Kostenfolge
Die beiden polnischen E-Bike-Diebe, die Anfang Woche vor Gericht standen, erhalten bedingte Gefängnisstrafen. Einer von beiden möglicherweise nur deshalb, weil die Staatsanwaltschaft seine polnischen Vorstrafen nicht übersetzt ...
Bedingte Strafen, Landesverweis und Kostenfolge
Die beiden polnischen E-Bike-Diebe, die Anfang Woche vor Gericht standen, erhalten bedingte Gefängnisstrafen. Einer von beiden möglicherweise nur deshalb, weil die Staatsanwaltschaft seine polnischen Vorstrafen nicht übersetzt hat.
Peter Sennhauser
Die Beweislast war erdrückend: Die beiden Männer sassen in einem gemieteten polnischen Lieferwagen mit gefälschten Schweizer Nummernschildern, als sie im April von der Grenzwache bei Riehen angehalten wurden. Das Fahrzeug war mit 10 gestohlenen E-Bikes beladen, die beiden führten Werkzeug zum Schlossknacken und ein Elektronikgerät zum Blockieren des GPS-Empfangs und/oder des Standortfunks der teuren Fahrräder mit.
Deswegen machte das Geständnis, das einer der beiden zu Beginn der Verhandlung vor Gericht ablegte, keinen grossen Unterschied. Es brachte nur eine geringe Minderung der Strafe, sagte der Präsident des Dreiergerichts an der Urteilsverkündung gestern Donnerstag.
Der Koch, der aus Polen angereist sei, um in der Schweiz zusammen mit seinem Kumpel als Bande gewerbsmässig deliktisch tätig zu werden – sprich auf unbestimmte Zeit E-Bikes zu stehlen – erhielt 21 Monate Gefängnis bedingt auf zwei Jahre. Ausserdem eine Busse von 500 Franken, 5 Jahre Landesverweis, und er muss Kosten in Höhe von rund 15 000 Franken übernehmen.
Der zweite, der etwas weniger bereitwillig Auskunft gegeben hatte und dem Gericht eher als Triebkraft der Bande erschien, erhielt 23 Monate bei einer Probezeit von 5 Jahren und eine Busse von 500 Franken; er wird ebenfalls des Landes verwiesen und muss Kosten in Höhe von rund 15 000 Franken übernehmen. Beide Männer haben bereits mehr als 200 Tage in Untersuchungshaft gesessen.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des offensichtlich gut vorbereiteten und damit klar gewerbsmässigen Diebeszugs, den die beiden als organisierte Bande begingen, unbedingte Strafen gefordert. Dem folgte das Gericht nicht. Zwar seien die beiden aufgrund der Arbeitsteilung als Bande zu qualifizieren, und dieser erste, missglückte Diebeszug hätte offensichtlich wiederholt werden sollen und sei damit als gewerbsmässig (und nicht als spontaner Gelegenheitsklau) zu sehen.
Vorstrafen nicht übersetzt
Aber zumindest der Koch aus Polen habe weder hier noch dort Vorstrafen, und man müsse ihm deswegen eine positive Zukunftsaussicht zugestehen. Im Falle seines Kumpels liege der Fall schon deshalb anders, weil er in Polen ein langes Vorstrafenregister hat, in dem auch Strafen aus anderen Ländern eingetragen seien: Er habe es der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass nicht ersichtlich war, welcher Art seine Delikte waren. Sie hatte es versäumt, das Register komplett übersetzen zu lassen. Deswegen kommt auch er mit einer bedingten Strafe davon; aber weil er sich offenbar bisher nicht habe von Strafen beeindrucken lassen, habe das Gericht die Probezeit auf fünf Jahre ausgelegt, begründete der Gerichtspräsident Christoph Spindler das Urteil.
Die Bussen haben die beiden Männer übrigens für das Mitführen des Funk-«Jammers» erhalten, der offenbar dazu dienen sollte, die E-Bikes am Empfang der GPS-Signale und am Versand ihrer Position an ihre rechtmässigen Besitzer zu hindern. Solche Geräte sind laut Fernmeldegesetz verboten. Ein zweites Gerät, das die beiden dabei hatten, dient dem Aufspüren solcher Signale und ist nicht illegal, klärte Spindler die Verwirrung vom Verhandlungstag auf.
