Bei grösseren Strafprozessen erhalten Angeklagte im Baselbiet eine Pflichtverteidigung. Als die Verteidigerin eines der beiden Angeklagten im nebenan geschilderten Prozess ihr Aufgebot erhielt, habe sie das in ein Dilemma gestürzt: Ihr eigenes E-Bike war vor einiger Zeit gestohlen ...
Bei grösseren Strafprozessen erhalten Angeklagte im Baselbiet eine Pflichtverteidigung. Als die Verteidigerin eines der beiden Angeklagten im nebenan geschilderten Prozess ihr Aufgebot erhielt, habe sie das in ein Dilemma gestürzt: Ihr eigenes E-Bike war vor einiger Zeit gestohlen worden. Sie habe dann eiligst nachgeschaut, ob ihr Klient allenfalls der Dieb ihres Bikes sei, worauf sie in den Ausstand hätte treten müssen. Glücklicherweise hat ein anderer Langfinger das Bike der Verteidigerin verschwinden lassen.
Aufgetaucht ist dafür während des Prozesses ein Gemälde, und zwar laut Gerichtspräsident ein recht grossformatiges, «das man nun nicht unbedingt an der Art Basel sehen würde». Es sei der Staatsanwaltschaft von den Kollegen in Basel als persönliches Hab und Gut des einen Angeklagten überstellt worden (er hatte zuvor in Basel eingesessen). Nur stellte der auch in der Hauptverhandlung verblüfft fest, er wisse nichts von einem Gemälde. Und die Staatsanwältin, vom Präsidenten aufgefordert, sich nochmals bei der Behörde in der Stadt zu erkundigen, wirkte verzweifelt: Sie habe mehrfach nachgefragt. Die Basler beharrten auf ihrer Aussage – und wollten das Bild partout nicht zurücknehmen.