EU-Vertragspaket
22.10.2026 BRIEFEWas ist das Daueraufenthaltsrecht wirklich?
Zur «Carte blanche» von Raymond Tanner, Gemeindepräsident Lauwil, in der «Volksstimme» vom 13. Oktober, Seite 2
Die FDP wirbt mit dem Slogan «Für alle, die den Wecker stellen». ...
Was ist das Daueraufenthaltsrecht wirklich?
Zur «Carte blanche» von Raymond Tanner, Gemeindepräsident Lauwil, in der «Volksstimme» vom 13. Oktober, Seite 2
Die FDP wirbt mit dem Slogan «Für alle, die den Wecker stellen». Als der Wecker am 13. Juni 2025 klingelte, ist die FDP vermutlich sofort aufgestanden, denn der Bundesrat lud zur Vernehmlassung zu den Bilateralen III ein. Die FDP hat vermutlich nur den Bericht des Bundesrats gelesen und dazu eine Stellungnahme abgegeben. In dieser heisst es unter anderem: «Für die FDP ist klar: Personen aus dem EU-Raum können nur dann einwandern, wenn sie eine Arbeitsstelle haben oder über ausreichende Eigenmittel verfügen.» Damit werde die Einwanderung in die Sozialsysteme via das sogenannte Daueraufenthaltsrecht bekämpft.
Das Daueraufenthaltsrecht ist in der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) geregelt; wir müssten sie grösstenteils mit den Bilateralen III übernehmen. Aus der Stellungnahme der FDP kann man ableiten, dass damals der Wecker kurz vor dem Schlafengehen geklingelt haben muss, denn offensichtlich hatte die FDP keine Zeit mehr, um auch die UBRL zu studieren. Sonst wüsste die FDP nämlich, dass gemäss Unionsbürgerrichtlinie neben tatsächlicher Erwerbstätigkeit auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, eine Berufslehre bis zum Ende der Ausbildung und bis maxi- mal sechs Monate vollständige Sozialhilfeabhängigkeit unter den Begriff «Erwerbstätigkeit» fallen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger könnten also nach fünf Jahren «Erwerbstätigkeit» in der Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht (mit dem Recht auf Sozialhilfe) erhalten, auch wenn sie kaum wirklich erwerbstätig gewesen wären.
Ein Gegensatz zur zu spät aufgestandenen FDP ist die Grüne Partei: Sie kennt offenbar die UBRL und ist von ihr hell begeistert – vielleicht wegen der fantasievollen Definitionen des Begriffs «Erwerbstätigkeit»?
Werner Zumbrunn, Muttenz
