Parteipolitische Aktion der SVP mit Verheimlichungen
Der Initiativtext legt das Schwergewicht auf immerwährende Bewaffnung und will festlegen, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt. Unser Land soll sich nicht an ...
Parteipolitische Aktion der SVP mit Verheimlichungen
Der Initiativtext legt das Schwergewicht auf immerwährende Bewaffnung und will festlegen, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt. Unser Land soll sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen. Status quo. Der aktuelle Artikel 173 Abs. 1a der Bundesverfassung besagt bereits, dass die Bundesversammlung Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz trifft. Neu ist, dass gegen Kriegs führende Staaten keine Zwangsmassnahmen mehr mitgetragen werden dürften.
Sanktionieren ist nicht identisch mit parteiisch. Aber Sanktionen sind sinnvolle Alternativen zur Waffengewalt. Sie bezwecken unter anderem das Zustandekommen von Friedensverhandlungen. Neu ist vor allem auch, dass der Initiativtext im Artikel 54 der Bundesversammlung unter anderem die Achtung der Menschenrechte streicht. Und das wird verheimlicht.
Neutralität ist ein dehnbar interpretierbarer Begriff, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Nicht auf das Gedruckte kommt es an, sondern auf das situationsbezogene, möglichst optimale Handeln nach bestem Wissen und Gewissen der Verantwortlichen. Deshalb ist es nicht nachzuvollziehen, weshalb die freiheitsliebende SVP die Handlungsfreiheit der Schweiz einschränken will.
Im Übrigen ist richtigzustellen, dass die Mitgliedschaft der Schweiz bei «Partnership for Peace» (PfP) eine 1994 gegründete Verbindung (!) zur Nato ist. Sie ist weder ein Verteidigungs- noch ein Kriegsbündnis. Eine Initiative mit dem scheinheiligen Werbeslogan «Kein Krieg» als parteipolitische Aktion ist unbedingt abzulehnen.
Heinz Schweingruber, Kilchberg