vs. In ihrem Artikel über die Erbschaftssteuerinitiative der SP Baselland schrieb die «Volksstimme» am Dienstag: «Die SP fordert im Baselbiet die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Kinder, Enkel und Lebenspartner, sofern ...
vs. In ihrem Artikel über die Erbschaftssteuerinitiative der SP Baselland schrieb die «Volksstimme» am Dienstag: «Die SP fordert im Baselbiet die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Kinder, Enkel und Lebenspartner, sofern Letztere in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.» Dieser Satz ist nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass die SP die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen, also Kinder und Enkel, sowie Elternteile fordert. Dies wurde an anderer Stelle des Zeitungsartikels auch so erwähnt. Allerdings sind Lebenspartner, sprich Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, von der Initiative und damit der Erbschafts- und Schenkungssteuer explizit ausgenommen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.