vs. Im gestern erschienenen Artikel «Gemeinde feiert ihr Wappen» über Hersberg ist der Redaktion ein Fehler unterlaufen. Die Aussage «Die Aktion ist limitiert: Fünf Personen können das Bürgerrecht zu diesem Sonderpreis beantragen» ist ...
vs. Im gestern erschienenen Artikel «Gemeinde feiert ihr Wappen» über Hersberg ist der Redaktion ein Fehler unterlaufen. Die Aussage «Die Aktion ist limitiert: Fünf Personen können das Bürgerrecht zu diesem Sonderpreis beantragen» ist falsch. Korrekt ist, dass lediglich fünf Personen das Hersberger Bürgerrecht zum Sonderpreis von 80 Franken beantragt haben. Gemeindepräsident Pascal Wiget sagt dazu, dass er ein höheres Interesse an der Aktion erwartet hätte. Die Redaktion entschuldigt sich für den Fehler.