CARTE BLANCHE
13.02.2024 PolitikDie 13. AHV-Rente ist wichtig – auch für Bauernfamilien
Maya Graf, Ständerätin Grüne, Sissach
Viele Menschen kämpfen seit Monaten mit steigenden Lebenshaltungskosten, ein Ende ist nicht in Sicht. Teuerung, Mieten ...
Die 13. AHV-Rente ist wichtig – auch für Bauernfamilien
Maya Graf, Ständerätin Grüne, Sissach
Viele Menschen kämpfen seit Monaten mit steigenden Lebenshaltungskosten, ein Ende ist nicht in Sicht. Teuerung, Mieten und hohe Krankenkassenprämien werden die Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente kosten. Die 13. AHV-Rente bringt also keinen Ausbau von Ansprüchen, sondern die dringende Sicherung bestehender Ansprüche.
Laut Bundesverfassung soll die AHV «den Existenzbedarf angemessen decken». Die mittlere AHV-Rente entspricht heute 1800 Franken pro Monat. Damit kann die AHV immer weniger die Existenz für jene sichern, die ihr Leben lang gearbeitet haben, aber im Alter durchschnittlich weniger Lebenserwartung, Rentenleistung und Gesundheit haben als Menschen mit hohem Bildungsstand und Einkommen. Als Berufsstand haben Bäuerinnen und Bauern die tiefsten Renteneinkommen. Sie sind zur Sicherung ihres Alters vor allem auf die AHV angewiesen.
Für 55 Prozent der Bauern und fast 71 Prozent der Bäuerinnen ist die AHV sogar die einzige Einkommensquelle. Die mittlere Altersrente für Landwirte aus allen 3 Säulen beträgt gemäss einer Studie des Bundesrats rund 2900 Franken pro Monat. Die Bäuerinnen sind noch schlechter versichert. Und nicht nur Bäuerinnen, sondern alle Frauen haben insgesamt im Schnitt nur eine halb so hohe BVG-Rente wie die Männer.
Für die Landwirtschaft und insbesondere die Bäuerinnen ist die AHV die wichtigste Altersvorsorge. In der AHV gibt es praktisch keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen, weil Betreuung von Kindern und Angehörigen als Arbeit anerkannt und in Rentenleistung umgewandelt wird. Dank der solidarischen Finanzierung – wer viel verdient, finanziert stärker – erhalten 9 von 10 Menschen mehr, als sie zuvor einbezahlt haben.
Für Selbstständige wie Landwirte und Landwirtinnen trifft dies noch stärker zu: Bei einem jährlichen Einkommen von 50 000 Franken zahlt ein Arbeitnehmender AHV-Beiträge von 363 Franken, ein Selbstständiger aber nur 275 Franken pro Monat. Landwirtinnen und Landwirte zahlen also für eine gleich hohe AHV-Rente weniger Beiträge.
Dennoch benötigt fast jede zehnte Person direkt nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen. Aber Landwirte und Bäuerinnen sind bei der EL-Bezugsquote mit 3 Prozent untervertreten. Denn Wohnhäuser auf den Betrieben werden an das Vermögen angerechnet und führen – bei Verkauf oder Verpachtung des Landes ohne Immobilie – zum Anspruchsverlust auf Ergänzungsleistungen. Auch die Versorgung durch Familienmitglieder, die den Bauernbetrieb weiterführen, kann eine Rolle spielen. Seit der letzten EL-Reform müssen die Erben von EL-Bezügerinnen und -Bezügern zudem befürchten, dem Staat die Ergänzungsleistungen zurückzahlen zu müssen.
Bis 2030 wird der Vermögensüberschuss der AHV rund 67 Milliarden Franken betragen. Die Mehrkosten für eine 13. Rente sind also absolut tragbar. Die günstigste Rentenerhöhung gibt es nur über die AHV und das gilt besonders für diejenigen, die täglich dafür sorgen, dass wir Nahrung auf dem Tisch haben. Dass der Schweizerische Bauernverband in Anbetracht der finanziell angespannten Situationen auf vielen Bauernbetrieben die Nein-Parole beschlossen hat, ist unverständlich und nicht zum Wohle unserer Bauernfamilien.
Zum Glück hat das Volk am 3. März das letzte Wort: Ein klares Ja zur 13. AHV für ein würdiges Leben im Alter.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.