«Die Spende soll freiwillig sein»
27.10.2023 DiegtenOrganspende: Ab 2025 gibt es eine neue Gesetzeslage
Am kommenden Dienstag, 31. Oktober, diskutieren Fachleute aus Medizin, Ethik und Religion im Kulturraum Diegten über das Thema «Organspenden in der Schweiz – neue Gesetzeslage ab 2025». Gastgeberin ist die Reformierte ...
Organspende: Ab 2025 gibt es eine neue Gesetzeslage
Am kommenden Dienstag, 31. Oktober, diskutieren Fachleute aus Medizin, Ethik und Religion im Kulturraum Diegten über das Thema «Organspenden in der Schweiz – neue Gesetzeslage ab 2025». Gastgeberin ist die Reformierte Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen.
Peter C. Müller
Heute gilt, dass Organe nach dem Tod nur entnommen werden dürfen, wenn eine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt. Wer Organe spenden möchte, sollte dies festhalten oder den Angehörigen mitteilen. Ab voraussichtlich 2025 gelten dann neue Regeln: Wenn nicht gespendet werden möchte – seien dies Blutgefässe, Augenhornhaut oder Herzklappen –, muss dies ausdrücklich festgehalten werden. Der Bund wird für die Regelung ein neues Register schaffen, in dem man seinen Widerspruch eintragen kann. Zugriff auf dieses Register soll das Spitalpersonal erhalten, das für die Organspende zuständig ist.
In der Schweiz können insbesondere sechs menschliche Organe gespendet und transplantiert werden: das Herz, die Lunge, die Leber, die Nieren, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm. Die medizinische Transplantation ist dabei in der Schweiz rechtlich durch mehrere Gesetze und Verordnungen bezüglich der Transplantation von Organen, Gewebe und Zellen geregelt. Das wichtigste Gesetz ist dabei das Transplantationsgesetz, das Fragen beantwortet, zum Beispiel: Wann ist eine Transplantation möglich? Wie muss eine Transplantation ablaufen? Welche Sicherheitsregeln sollen gelten?
Das Transplantationsgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt seit 2007. Hauptziel ist es, Patientinnen und Patienten medizinisch gut zu versorgen. Das Bundesgesetz garantiert Sicherheit für die Spenderinnen und Spender, die Patientinnen und Patienten, das medizinische Personal im Spital sowie die Angehörigen und Betreuenden. Das Gesetz soll einen Organhandel verhindern und eine unfaire Behandlung bei einer Transplantation verbieten.
Zusätzlich zum Gesetz gibt es noch sechs Verordnungen, die den Ablauf der Transplantation regeln, die Kriterien auf der Warteliste für eine Zuteilung der Organe festlegen, finanzielle Fragen klären sowie sich mit der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen von Tieren auseinandersetzen. Ausserdem gibt es noch die Überkreuz-Lebendspende-Verordnung, die sich mit Lebendspenden an unbekannte Personen auseinandersetzt.
Diskussion mit Fachleuten
Im Kulturraum Diegten der Erwachsenenbildung der Reformierten Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen werden am kommenden Dienstag einige Fachleute aus Medizin, Ethik und Religion miteinander diskutieren: Die Hausärztin Ines Brand aus Tenniken/Zunzgen, der selbst auf eine Organspende angewiesene Tobias Gfeller sowie der Ethiker und Theologe Frank Mathwig aus Bern.
Eine ausdrückliche und klar belegte Zustimmung zu einer Organspende hält Frank Mathwig für wichtig, wie er kürzlich dem Berner «Pfarrblatt» erklärte. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Widerspruchslösung berge für den reformierten Ethiker etliche Nachteile: «Die Widerspruchslösung birgt enorme Unsicherheiten. Aus der Alltagserfahrung wissen wir: Wenn ich nichts sage, kann das eine schweigende Zustimmung sein.» Es könne aber auch sein, dass man sich schlichtweg nicht dazu äussern möchte. Es sei also nie klar, wie ein Schweigen zu deuten sei.
Und weiter meint Mathwig: «Für ein gutes Leben mit einem fremden Organ ist es für den Empfänger oder die Empfängerin enorm wichtig, dass die Spende wirklich freiwillig zustande kommt. Bei der Widerspruchslösung ist das Schweigen mehrdeutig.»
Mathwig: «Wir fokussieren uns auf die Personen, die dringend ein Organ brauchen. Für diese Gruppe streben wir eine massgeschneiderte, rechtliche Lösung an.» Diese richte sich jedoch gegen andere verletzliche oder vulnerable Gruppen, die man nicht im Blick habe. Wenn hingegen die Persönlichkeitsrechte, in diesem Fall das Recht auf körperliche Integrität, als übergeordneter Wert anerkannt würde, sei jede Form von Vulnerabilität einbezogen. Deshalb sei es so wichtig, diese Grundrechte zu schützen, so Mathwig.
Referat Erwachsenenbildung zum Thema Organtransplantation, Dienstag, 31. Oktober, 19.30 Uhr, Kulturraum Diegten.