Der Gemeinderat von Nusshof müsse an der Budget-Gemeindeversammlung vom Dezember eine Erhöhung der Steuern von derzeit 59 Prozent auf 65 Prozent der Staatssteuer beantragen. Dies teilt Gemeindepräsident Rolf Wirz im neusten Nusshöfer Mitteilungsblatt mit. Sonst werde es der ...
Der Gemeinderat von Nusshof müsse an der Budget-Gemeindeversammlung vom Dezember eine Erhöhung der Steuern von derzeit 59 Prozent auf 65 Prozent der Staatssteuer beantragen. Dies teilt Gemeindepräsident Rolf Wirz im neusten Nusshöfer Mitteilungsblatt mit. Sonst werde es der Gemeinde nicht gelingen, den Bilanzfehlbetrag von 70 000 Franken aus dem Jahr 2022 innert nützlicher Frist zu tilgen. Gestützt auf das Gemeindegesetz habe der Kanton die Gemeinde «anlässlich von mehreren Gesprächen dezidiert angewiesen», diese Steuererhöhung zu beantragen. Und weiter: «Ebenso klar wurden wir darauf hingewiesen, dass diese Steuererhöhung bei einer Ablehnung an der Versammlung danach durch den Regierungsrat verfügt werden kann.» Sobald wieder Eigenkapital ausgewiesen werden könne, würde der Steuersatz laut der Mitteilung von Wirz wieder entsprechend gesenkt. Es handle sich somit um eine «befristete Steuererhöhung, die unmittelbar an die Tilgung des Bilanzfehlbetrags gekoppelt» sei. vs.