Liestal zahlt 438 Franken, Aesch 14 Franken
17.10.2023 BaselbietSozialhilfe belastet Gemeinden unterschiedlich stark
Die Sozialhilfe ist Sache der Gemeinden: Sie tragen die Kosten und sind für die Betreuung der Bezüger verantwortlich. Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Sozialhilfefällen haben Mühe mit der Umsetzung und kämpfen mit den ...
Sozialhilfe belastet Gemeinden unterschiedlich stark
Die Sozialhilfe ist Sache der Gemeinden: Sie tragen die Kosten und sind für die Betreuung der Bezüger verantwortlich. Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Sozialhilfefällen haben Mühe mit der Umsetzung und kämpfen mit den Kosten. Ein FDP-Gemeinderat fordert deshalb die Einführung einer Quote.
Janis Erne
Die Sozialhilfe ist regelmässig ein Streitpunkt in der Baselbieter Politik. Zehn Vorstösse zu diesem Thema sind im Landrat seit 2017 eingereicht worden. Der prominenteste davon ist zweifellos derjenige von Peter Riebli (SVP). Mit seiner Motion, den Grundbedarf um 30 Prozent kürzen und motivierte Bezüger belohnen zu wollen, geriet der Buckter schweizweit in die Schlagzeilen. Sein Ansinnen fand schliesslich in abgeschwächter Form Eingang ins Baselbieter Sozialhilfegesetz.
Ebenfalls erwähnenswert ist eine Interpellation von Felix Keller aus dem Jahr 2020. Der ehemalige CVP-Landrat wollte von der Regierung wissen, ob die Gemeinden mit der Sozialhilfe noch zurechtkommen. Denn sie sind es, welche die Sozialhilfe bezahlen und die Bezüger betreuen müssen. Gewisse Antworten der Regierung lassen aufhorchen.
So heisst es etwa, dass kleineren und mittelgrossen Gemeinden häufig das nötige Know-how für die Umsetzung der Sozialhilfegesetzgebung fehle. Oder, dass «die Gleichbehandlung von Sozialhilfebezügern oft an den Gemeindegrenzen endet». Deshalb werden sie teilweise ihrer Rechte beraubt. Zum Beispiel würden ihnen unrechtmässig Gelder vorenthalten oder Sanktionen ohne anfechtbare Verfügung auferlegt.
Als einen Grund für diese Missstände führt die Regierung an, dass die Gemeinden unterschiedlich stark belastet seien. Tatsächlich haben gewisse Gemeinden im Verhältnis zur Einwohnerzahl mit deutlich mehr Sozialhilfefällen zu tun als andere. Das zeigt sich auch in den neusten Zahlen des Amts für Daten und Statistik. Auf seiner Website sind die Sozialhilfequoten aller Gemeinden aufgelistet, die vergangenes Jahr mindestens 50 Fälle verzeichneten.
Dabei schwingen Grellingen (4,8 Prozent), Laufen (4,6 Prozent) und Oberdorf (4,4 Prozent) oben aus. Prozentual am wenigsten unterstützte Personen gibt es in Aesch (1,1 Prozent), Sissach (1,4 Prozent) und Ettingen (1,7 Prozent). Laut Regierungsantwort zu Felix Kellers Vorstoss gibt es zudem kleine Gemeinden, die gar keine Sozialhilfefälle haben. Liestal hat eine Quote von 4,3 Prozent und den höchsten Nettoaufwand: Pro Einwohner gab die Stadt vergangenes Jahr 438 Franken für die Sozialhilfe (Grundbedarf, Miete, Krankenkasse usw.) aus, Aesch dagegen nur 14 Franken. Der Kantonsdurchschnitt lag bei 224 Franken. In all diesen Zahlen ist der Verwaltungsaufwand nicht berücksichtigt – die Kosten für den Sozialdienst (Betreuung der Bezüger) kommen also noch hinzu.
Wandern Aufgaben zum Kanton?
Die Ungleichheit ist auch im Oberbaselbiet zu beobachten, wie die genannten Zahlen und Anfragen der «Volksstimme» zeigen. Besonders Gemeinden mit viel billigem Wohnraum weisen eine hohe Sozialhilfequote auf. Recherchen zeigen, dass zum Beispiel in Buckten ein Dutzend Kleinstwohnungen (rund 20 Quadratmeter gross) für 700 bis 900 Franken zu einem wesentlichen Teil an Sozialhilfebezüger vermietet werden.
In diesem Zusammenhang hat die «Volksstimme» Rémy Gröflin um Auskunft gebeten. Der Buckter Gemeinderat und Sozialhilfevorsteher hat sich zu einem Interview bereit erklärt und nennt einen brisanten Vorschlag, wie Gemeinden entlastet werden könnten. Er schlägt vor, dass wie bei Geflüchteten auch bei Sozialhilfebezügern eine Quote eingeführt werden sollte. Demnach soll jede Gemeinde im Verhältnis zur Einwohnerzahl gleich viele Bezüger aufnehmen müssen (siehe unten). Ganz neu ist diese Idee nicht: Mit der sogenannten Ausgleichsinitiative forderten elf Gemeinden, dass 70 Prozent der Sozialhilfekosten gleichmässig auf alle Gemeinden verteilt werden. Vor dem Volk erlitt die Initiative 2018 jedoch Schiffbruch: Sie wurde von 63 Prozent der Stimmenden abgelehnt.
Einen anderen Lösungsansatz hat die Baselbieter Regierung ins Spiel gebracht. In den Antworten zu Felix Kellers Vorstoss schreibt sie: «Der Kanton ist der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Aufgabenteilung teilweise zu überdenken.» Gemeint ist, dass gewisse Sozialhilfe-Aufgaben von den Gemeinden an den Kanton übertragen werden könnten. Eine weitere Möglichkeit, die auch Keller nannte, ist die sogenannte Regionalisierung: dass sich mehrere Gemeinden gemeinsam um die Sozialhilfe kümmern. Zudem hat der Kanton kürzlich ein «Assessmentcenter» geschaffen, das armutsgefährdete Menschen an die richtigen Stellen vermittelt und die Gemeinden etwas entlasten soll.
Weniger Sozialhilfefälle, aber mehr Langzeitbezüger
je. Mitte September hat der Kanton die neusten Zahlen zur Sozialhilfe publiziert. Demnach bezogen im vergangenen Jahr 2,6 Prozent der Baselbieterinnen und Baselbieter Sozialhilfe – das ist die tiefste Quote seit 2013. In absoluten Zahlen sind es 7582 Personen, was einen Rückgang um 458 Personen gegenüber 2021 bedeutet (minus 5,7 Prozent). Grund dafür ist die «hohe Nachfrage nach Arbeitskräften»: Es gab darum weniger Neuanmeldungen; zudem fanden einige Personen einen Job und konnten die Sozialhilfe verlassen. Leicht zugenommen habe allerdings die Zahl der sogenannten Langzeitbezüger – Personen, die seit mindestens vier Jahren von der Sozialhilfe leben.
Alles in allem sind die Kosten 2022 gesunken: Der Nettoaufwand lag mit 66,3 Millionen Franken 9 Millionen Franken unter dem Vorjahreswert (minus 12 Prozent). Nicht einberechnet wurden Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S, die ebenfalls Sozialhilfe beziehen. Diese Kosten werden vom Bund getragen.
