Kanton weist Bausperre ab
23.06.2023 HäfelfingenGemeinderat reicht Beschwerde ein
Eine Zonenplanänderung soll verhindern, dass die Swisscom am Häfelfinger Ortsrand eine Mobilfunkantenne bauen kann. Die in diesem Zusammenhang von der Gemeinde beantragte Bausperre hat der Kanton abgewiesen. Der Gemeinderat lässt den ...
Gemeinderat reicht Beschwerde ein
Eine Zonenplanänderung soll verhindern, dass die Swisscom am Häfelfinger Ortsrand eine Mobilfunkantenne bauen kann. Die in diesem Zusammenhang von der Gemeinde beantragte Bausperre hat der Kanton abgewiesen. Der Gemeinderat lässt den Entscheid von der Baurekurskommission überprüfen.
Christian Horisberger
Darüber, ob die Swisscom beim alten Häfelfinger Schützenhaus eine Mobilfunkanlage bauen darf, werden Juristen entscheiden. Wie sämtliche Einsprachen gegen das Baugesuch hat das kantonale Bauinspektorat auch die vom Gemeinderat beantragte Bausperre abgewiesen. Dies bestätigt Gemeindepräsident Rainer Feldmeier auf Anfrage. Die Bausperre sei in einem Aufwisch zusammen mit sämtlichen Einsprachen gegen die Antenne abgewiesen und begründet worden. Details aus dem Papier nennt Feldmeier unter Verweis auf das laufende Verfahren keine, lässt aber durchblicken, dass das Bauinspektorat hinter der Bausperre lediglich eine Verzögerungstaktik vermute. Diese Darstellung weist das Bauinspektorat zurück: Das Gesuch sei ausschliesslich nach juristischen Aspekten beurteilt worden, hält die Behörde auf Anfrage fest.
Der Gemeindepräsident betont, dass der Gemeinderat verpflichtet gewesen sei, zu handeln, nämlich durch den Antrag aus der Bevölkerung auf eine Umzonung des Grundstücks von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (öWA) in die Landwirtschaftszone. So habe man das Begehren vor die Gemeindeversammlung gebracht und mit einer Bausperre dafür sorgen wollen, dass bis zu einem Entscheid des Souveräns keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. «Wir befolgen damit das Gemeindegesetz», so Feldmeier. Ausserdem betont er, dass der Antrag auf Umzonung eingereicht worden sei, noch ehe die Swisscom ihr Baugesuch für die Antenne eingereicht habe. Käme es zur Umzonung, würde die Hürde für die Bewilligung einer Mobilfunkanlage stark erhöht.
Dem Gemeinderat, so Feldmeier, gehe es vielmehr darum, einen 25 Jahre alten Fehler zu korrigieren, der mit dem unzulässigen Verkauf von öWA-Land an eine Privatperson begangen worden sei. Vonseiten Bau- und Umweltschutzdirektion ist dazu Folgendes zu erfahren: «Grundsätzlich stehen Grundstücke in öWA-Zonen im Verwaltungsvermögen und können daher nicht ohne Weiteres an Private verkauft werden», erklärt Mediensprecher Simon Rüttimann. Vorher müsste eine Umwidmung ins Finanzvermögen stattfinden.
Schlechtes Timing
Gar nicht glücklich ist Feldmeier mit dem Timing des Bauinspektorats. Dieses habe seinen ablehnenden Entscheid über die Einsprachen und die Bausperre just am Tag nach der Gemeindeversammlung, die mit grossem Mehr einen Kredit für die Umzonung bewilligt hat, bekannt gemacht (die «Volksstimme» berichtete). Der Behörde sei der Termin der Gemeindeversammlung bewusst gewesen und er habe vor der Versammlung mehrfach vergeblich versucht, vom Bauinspektorat zu erfahren, wie es um die Bausperre steht, sagt Feldmeier. Wäre der Entscheid der Baubewilligungsbehörde an der Gemeindeversammlung bekannt gewesen, hätte dies den Ausgang der Abstimmung massgeblich beeinflussen können.
«Das Timing war wohl suboptimal, aber verfahrenskonform», hält das Bauinspektorat auf Anfrage fest. Denn eine einseitige Vorabinformation an einzelne Verfahrensbeteiligte dürfe aus rechtsstaatlichen Gründen ohnehin nicht erfolgen. Auch dann nicht, wenn es sich um die Standortgemeinde des Bauvorhabens handle.
Um im Sinne des Souveräns zu handeln, habe der Gemeinderat gegen die Abweisung der Bausperre bei der Baurekurskommission Beschwerde erhoben, sagt Feldmeier. Mindestens bis zum Entscheid der Kommission bleibt die Schützenhaus-Parzelle somit unbebaut. Bei einem ablehnenden Urteil könnte die Gemeinde als nächste Instanz das Kantonsgericht anrufen und bei einem positiven die Umzonung vorantreiben. Diese kann laut BUD-Sprecher Rüttimann «theoretisch durchgeführt werden». Das Baugesuch der Swisscom für die Antenne müsste vor der definitiven Erteilung der Baubewilligung nochmals auf seine Zonenkonformität hin geprüft werden.
Widerstand gegen geplante Handyantennen gehören für die Mobilfunkanbieter zum täglichen Geschäft. Ein vergleichbares Vorgehen wie jenes der Gemeinde Häfelfingen mit einer geplanten Umzonung scheint aber ein Novum zu sein. «Uns sind gemäss ersten Analysen und aktuellen Kenntnissen keine vergleichbaren Fälle bekannt», erklärt Swisscom-Mediensprecherin Sabrina Hubacher auf Anfrage.
Wie aber geht das Unternehmen mit der Situation um, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung in einem demokratischen Prozess gegen eine Anlage wehrt? Dazu die Mediensprecherin: Bei einer konsultativen Abstimmung an einer Gemeindeversammlung habe sich eine Mehrheit in Häfelfingen für die Versorgung mit mobilen Diensten ausgesprochen. Die Swisscom habe mehrere Standorte geprüft. Dass nun der Versuch unternommen wird, eine Umzonung des gewählten Standorts Schützenhaus zu erwirken, bedauere ihr Unternehmen, so Hubacher, «und möchte gerne die Bevölkerung von Häfelfingen mit einem guten Mobilfunknetz versorgen».