Freiwilligenarbeit erhält Namen
20.06.2023 LäufelfingenPflegehilfe wird amtlich aufgewertet
Mit dem Reglement «Pflege und Betreuung zu Hause» betritt Läufelfingen zumindest auf kommunaler Ebene Neuland. Im Vordergrund steht dabei die Wertschätzung der auf freiwilliger Basis erbrachten Hilfe zugunsten pflegebedürftiger ...
Pflegehilfe wird amtlich aufgewertet
Mit dem Reglement «Pflege und Betreuung zu Hause» betritt Läufelfingen zumindest auf kommunaler Ebene Neuland. Im Vordergrund steht dabei die Wertschätzung der auf freiwilliger Basis erbrachten Hilfe zugunsten pflegebedürftiger Mitmenschen.
Otto Graf
Die Gemeindeversammlung von Läufelfingen hat vor wenigen Tagen das Reglement «Pflege und Betreuung zu Hause» beschlossen (die «Volksstimme» berichtete). Es gilt ab dem 1. Juli. Damit folgt die Gemeinde einer Empfehlung der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion aus dem Jahr 2021, wie der Vizepräsident des Gemeinderats, Roman Wagner, ausführt.
Regierungsrat Thomas Weber machte die Gemeinden damals darauf aufmerksam, dass im Altersund Pflegegesetz die Grundlage geschaffen worden sei, wonach die Gemeinden Beiträge an die Pflege und Betreuung zu Hause ausrichten können. Ausserdem hat sich eine seitens der Leistungserbringer und der Gemeinden eingesetzte Arbeitsgruppe aus Fachpersonen seit 2018 mit Themen der sogenannten Demenzstrategie auseinandergesetzt und ihrerseits eine Empfehlung an die Gemeinden abgegeben, ein solches Reglement auszuarbeiten.
Diese Ratschläge fielen in den Kommunen und bei den Delegierten der Versorgungsregion Oberes Homburgertal auf fruchtbaren Boden. In der Folge kreierte die erwähnte Arbeitsgruppe ein entsprechendes Musterreglement und schaute sich dabei auch Reglemente von neun Gemeinden im Baselbiet an, die eine sinngemässe Praxis bereits eingeführt haben, zum Beispiel Allschwil, Biel-Benken und Laufen.
Einerseits bezweckt das Reglement, den nicht immer einfachen Alltag der zu Hause wohnenden pflegebedürftigen Menschen im AHV-Alter zu erleichtern. Darüber hinaus sollen Angehörige, Verwandte oder Leute mit einem Bezug zur betreuten Person für ihren freiwilligen Einsatz eine bescheidene finanzielle Vergütung von der Gemeinde erhalten.
«Wir verstehen diese Vergütung ausdrücklich als Zeichen der Wertschätzung der Freiwilligenarbeit und nicht als Abgeltung von erbrachten Dienstleistungen», betont Wagner. Solche Einsätze, die es schon immer gab, fuhr er fort, würden nach wie vor zu wenig anerkannt. Sie verdienten es, von amtlicher Seite stärker gefördert zu werden. Zudem könne das Reglement dazu beitragen, kostenintensivere Massnahmen gar nicht erst aufkommen zu lassen oder diese zumindest zu vermindern.
30 Franken pro Tag
Die Beiträge sollen auch nicht die von weiteren Anbietern, etwa der Spitex, erbrachten Dienstleistungen konkurrenzieren oder gar ersetzen. Es geht um das Helfen beim Anund Auskleiden, beim Essen, bei der Körperpflege, beim Gang auf die Toilette, beim Fortbewegen im Haus, bei Aktivitäten zum Erhalt der Mobilität und bei der Pflege sozialer Kontakte. Damit alles in geordneten Bahnen verläuft, sind gewisse Bedingungen einzuhalten.
Um den Beitrag von 30 Franken pro Tag zu erhalten, muss der tägliche Aufwand zugunsten der zu betreuenden Person mindestens 90 Minuten betragen und lückenlos gewährleistet sein. Der Antrag auf Entschädigung bedarf der Bestätigung durch eine Fachstelle, zum Beispiel durch die Spitex, eine Ärztin oder einen Arzt. Formell entscheidet dann der Gemeinderat über das Ausrichten des Beitrags. Die entsprechenden Antragsformulare werden demnächst auf der Website der Gemeinde Läufelfingen aufgeschaltet oder können in Papierform auf der Verwaltung bezogen werden.
Um das Angebot bekannt zu machen, wird es im Mitteilungsblatt sowie auf der Website der Gemeinde näher vorgestellt. «Da wir noch keine praktischen Erfahrungen damit haben, wissen wir nicht, wie viele Gesuche auf uns zukommen werden», sagt Roman Wagner. Mehr als fünf bis sechs Anfragen pro Jahr erwarte er nicht.