Spitzenfussballer kassiert für Drohung hohe bedingte Geldstrafe
Das Basler Strafgericht hat den Nationalspieler Breel Embolo am Donnerstag wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken verurteilt. Der Fussballer werde Berufung anmelden, ...
Spitzenfussballer kassiert für Drohung hohe bedingte Geldstrafe
Das Basler Strafgericht hat den Nationalspieler Breel Embolo am Donnerstag wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken verurteilt. Der Fussballer werde Berufung anmelden, sagte sein Anwalt nach dem Prozess. Embolo selbst blieb der Urteilseröffnung fern.
sda. «Er nutzte seine gesellschaftliche Stellung aus, um Angst zu machen», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung über den Fussballer auf der Anklagebank. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung in den frühen Morgenstunden in der Basler Steinenvorstadt im Mai 2018. Dabei habe Embolo mit Sätzen wie «Weisst du eigentlich, wer ich bin?» einen Streit mit zwei Männern vom Zaun gebrochen. Dies sei aus einem «nichtigen Anlass» und aufgrund eines «verletzten Stolzes» geschehen.
«Es war schon ein bisschen hinterhältig, dass er sich nicht die Hände selbst schmutzig machen wollte», sagte die Gerichtspräsidentin weiter. Neben Drohungen kam es beim besagten Streit nämlich auch zu Handgreiflichkeiten. Für diese musste sich aber nicht Embolo, sondern ein guter Freund von ihm als zweiter Beschuldigter vor Gericht verantworten. Er wurde wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Er soll einem der beiden Männer mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen haben.
Keine Genugtuung für Embolo
Embolo soll den beiden Männern Sätze wie «Ich mach dich platt» und «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn» zugerufen haben. Die Gerichtspräsidentin stützte sich auf Zeugenaussagen. «Die drei Männer und zwei Frauen haben klar geschildert, dass die Aggressivität von Embolo ausging», sagte sie bei der Urteilseröffnung. Es gebe keine Zweifel, dass er sie eingeschüchtert und ihnen physische Gewalt angedroht habe.
Die Gerichtspräsidentin räumte ein, dass das Verfahren gegen Embolo zwei Jahre zu lange gedauert habe. Die Anzahl Tagessätze wurde daher reduziert. Die Gerichtspräsidentin entschied sich für eine bedingte Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren, da «keine einschlägigen Vorstrafen» vorlägen. Bei der Strafzumessung entschied sich das Gericht für den maximalen Tagessatz von 3000 Franken anhand von Angaben über das Jahreseinkommen des Profisportlers, der bei AS Monaco unter Vertrag steht.
Das Gericht wies eine Genugtuungsforderung des Fussballers wegen «medialer Vorverurteilung» ab. Er muss auch keine Genugtuungszahlung an die beiden geschädigten Männer bezahlen. Dafür wiege eine Drohung zu wenig schwer, sagte die Richterin. Anders sieht das Urteil beim zweiten Beschuldigten aus. Er muss dem verprügelten Mann eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen. Das Opfer leide noch heute unter den Folgen des Nasenbeinbruchs, etwa an Atembeschwerden.