Sunrise begründet Standortwahl für Mobilfunkmast
ch. Gegen den Bau einer Mobilfunkanlage der Firma Sunrise auf dem Grundstück der Firma Rieder & Co. AG in Rothenfluh setzen sich etliche Einwohnerinnen und Einwohner zur Wehr. Bedenken gibt es wegen ...
Sunrise begründet Standortwahl für Mobilfunkmast
ch. Gegen den Bau einer Mobilfunkanlage der Firma Sunrise auf dem Grundstück der Firma Rieder & Co. AG in Rothenfluh setzen sich etliche Einwohnerinnen und Einwohner zur Wehr. Bedenken gibt es wegen einer möglichen gesundheitlichen Schädigung durch die Strahlung, die von der 28 Meter hohen Antennenanlage unweit von Mehrzweckhalle und Primarschule ausgeht, und dem Landschaftsschutz. Gegen das Baugesuch wurden beim Bauinspektorat mehr als ein Dutzend Einsprachen eingereicht (die «Volksstimme» berichtete).
Nicht nachvollziehbar ist für die Gegner der Antenne bei der Turnhalle, weswegen sich Sunrise nicht bei der Swisscom «einklinkt»: Jener Anbieter betreibt seit Langem beim alten Schützenhaus am südwestlichen Dorfrand eine Mobilfunkanlage. Beim Bau ihrer Antenne verpflichtete sich die Swisscom, auf ihrem Mast andere Anbieter deren Signale verbreiten zu lassen.
Dass Sunrise dennoch einen eigenen Mast für die Sendeanlage errichten will, hat seine Gründe: Wie Firmensprecher Rolf Ziebold auf Anfrage der «Volksstimme» ausführt, ist der Mast der Swisscom-Anlage für das Tragen einer zusätzlichen Antennen-Ebene (von Sunrise) nicht ausgelegt. Für den entsprechenden Ausbau dieses Standorts wäre eine Ausnahmebewilligung erforderlich, da er sich ausserhalb der Bauzone befindet. Für das Erhalten einer Ausnahmebewilligung, so Ziebold, sei der Nachweis einer Standortgebundenheit erforderlich. Diesen könne Sunrise aber nicht erbringen, «da wir eben gerade über einen Standort innerhalb der Bauzone verfügen».
Berührungsängste mit der Konkurrenz gibt es im Mobilfunkbusiness offenbar keine: «Wo immer möglich, nutzen die drei Mobilnetzbetreiber gemeinsame Standorte», erklärt Ziebold. Deutlich mehr als 30 Prozent der Sunrise Mobilfunk-Anlagen nutzten Standorte, die ebenfalls von einem oder beiden der anderen Netzbetreiber genutzt würden. Einer gemeinsamen Nutzung stünden oftmals insbesondere die strengen Schweizer Mobilfunk-Grenzwerte entgegen.