Firma muss aus ehemaliger Poststelle raus
tf. Mit einem Urteil vom 10. Februar verfügt das Zivilgericht die Mietausweisung der Firma NCT Group Schweiz AG aus den Räumlichkeiten der ehemaligen Poststelle in Känerkinden. Die NCT Group Schweiz AG blieb der Gemeinde ...
Firma muss aus ehemaliger Poststelle raus
tf. Mit einem Urteil vom 10. Februar verfügt das Zivilgericht die Mietausweisung der Firma NCT Group Schweiz AG aus den Räumlichkeiten der ehemaligen Poststelle in Känerkinden. Die NCT Group Schweiz AG blieb der Gemeinde Känerkinden als Vermieterin der Räumlichkeiten Mietzinszahlungen von insgesamt rund 23 000 Franken schuldig. Nach erfolglosen Versuchen der Kontaktaufnahme, den rechtlich notwendigen Mahnungen sowie der eingeleiteten Betreibung, erwirkte die Gemeinde eine gerichtliche Mietausweisung durch das Zivilgericht Baselland. Die vom Gericht angesetzte Frist lief vorgestern Dienstag um 12 Uhr aus, ohne dass die Mieterin sich gemeldet hätte. Auch die «Volksstimme» konnte von der NCT Group Schweiz AG keine Stellungnahme erhalten.
Gemeinderat Peter Hofer ist enttäuscht über deren Verhalten, da zu Beginn des Mietverhältnisses die Zusammenarbeit funktioniert habe. Er schliesst nicht aus, dass dieses Vorgehen Teil eines generell unseriösen Geschäftsgebahrens der Firma ist. Ein Teil der Mietausstände sollte durch die Mietkautions-Versicherung gedeckt sein. Wie die Räumlichkeiten weiter genutzt werden, ist Gegenstand laufender Abklärungen.