Handys verkauft, aber nicht geliefert
03.03.2023 Baselbiet, JustizMuttenz | Oberbaselbieterin steht wegen betrügerischen Online-Handels vor Gericht
Mehr als 40 Verkäufe tätigte eine Oberbaselbieterin über das Internet. Sie bot Handys, Tablets, Lautsprecherboxen und Kleider an. Zwar zahlten die Kunden die Waren, aber die Frau lieferte ...
Muttenz | Oberbaselbieterin steht wegen betrügerischen Online-Handels vor Gericht
Mehr als 40 Verkäufe tätigte eine Oberbaselbieterin über das Internet. Sie bot Handys, Tablets, Lautsprecherboxen und Kleider an. Zwar zahlten die Kunden die Waren, aber die Frau lieferte sie nicht. Nun steht sie wegen Betrugs vor dem Strafgericht.
Thomas Immoos
Nächste Woche steht in Muttenz eine 34-jährige Frau aus dem Oberbaselbiet vor dem Strafgericht. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft wirft ihr mehrfachen gewerbsmässigen Betrug und weitere Delikte vor wie Sachbeschädigung, Sozialhilfebetrug, Urkundenfälschung und falsche Anschuldigung. Die 48 Seiten dicke Anklageschrift listet jedes der bekannt gewordenen Delikte auf. Da es sich um zahlreiche Taten handelt, ist die Verhandlung auf zwei Tage angesetzt. Am dritten Tag soll dann das Urteil gefällt werden.
Die Frau habe in der Absicht, sich zu bereichern, andere Personen geschädigt. Dabei habe sie, so die Anklageschrift, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und die Unterdrückung von Fakten andere Menschen arglistig getäuscht. Weil es sich um eine grosse Anzahl von Delikten handelt, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sei davon auszugehen, dass die Frau gewerbsmässig handelte. Dies mit der Absicht, damit «einen namhaften Beitrag zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts» zu erzielen. Die Frau war erwerbslos und bezog seit Längerem Sozialhilfe.
Im Herbst 2017 hatte sie angefangen, einen Online-Handel zu betreiben. Dies tat sie von unterschiedlichen Orten, aber auch von ihrem Wohnort aus. In Online-Inseraten bot sie Lautsprecherboxen, Mobiltelefone, Tablets, aber auch Kleidungsstücke, etwa Stiefel und Turnschuhe, zum Verkauf an. Allerdings war sie gar nicht im Besitz der angebotenen Waren und auch nicht willens, diese zu liefern.
Teils trat sie unter ihrem eigenen Profil auf, teils verwendete sie ein männliches Pseudonym. Sie schloss in der Folge mehrere Kaufverträge ab, in denen sie den Verkaufswillen vortäuschte. Das Geld liess sie auf ihr Bankkonto überweisen, lieferte die Ware aber nicht. Ein einziges Mal nur lieferte sie ein Paar Stiefel – die waren aber defekt und unbrauchbar.
Ex-Freund zu Unrecht beschuldigt
Die Zahl der Geschädigten lässt sich nicht mehr genau ermitteln. In der Anklageschrift aufgelistet sind gut 40 Kaufverträge. 11 Mal versprach die Frau, Lautsprecherboxen zu liefern. Dafür stellte sie zwischen 50 und 107 Franken in Rechnung. Auch gehörten Handys diverser Marken zum «Verkaufssortiment». So bezahlten 18 Kundinnen und Kunden aus der ganzen Schweiz zwischen 50 und 81 Franken für ein Mobiltelefon, das sie ebenfalls nie erhielten. Dazu kamen 6 Tablets, 2 Paar Turnschuhe und die besagten Stiefel.
In einem Fall stellte sie einem Kunden für ein Paar Nike-Turnschuhe, eine Lautsprecherbox und ein Tablet 170 Franken in Rechnung. Das zeigt, dass die Beträge für die einzelnen Kunden gering waren. Insgesamt erzielte die Betrügerin aus diesen nicht getätigten Verkäufen einen Ertrag von rund 3000 Franken.
Im gleichen Zeitraum bezog sie Sozialhilfe, ohne den Behörden mitzuteilen, dass sie – wenn auch mit kriminellen Machenschaften über den Internethandel – ein Einkommen erzielte. Auch verschwieg sie, dass sie private Zuwendungen erhalten hatte. Der Schaden des Sozialhilfebetrugs beträgt mehr als 20 000 Franken. Gegenüber der Sozialhilfebehörde verschleierte die Angeklagte ihr Bankkonto. Dabei fälschte die Frau nachträglich eine Vollmacht, die sie rückdatierte. Auch behauptete sie, ihr Freund bewirtschafte diese Konti, und sie beschuldigte ihn, den mehrfachen Betrug begangen und den Internethandel betrieben zu haben. Für die Staatsanwaltschaft ist aber klar, dass die Täterin damit von sich ablenken und die Strafverfolgung auf ihren Ex-Freund lenken wollte.
Streit artet aus
Im Mai 2018 kam es zu einem Streit mit ihrem damaligen Freund in dessen Wohnung. Dabei zerstörte sie zuerst dessen Handy, trat dann gegen den Fernseher und stach mehrere Male auf das Wasserbett ein. Dadurch floss Wasser aus und richtete beträchtlichen Schaden auf dem Parkettboden an, der in der Folge aufquoll.
Dieser Schaden wird mit mehr als 13 000 Franken beziffert. Die Schadenssumme aus den diversen Delikten – Internethandel, Sozialhilfebetrug und Sachbeschädigung – beläuft sich auf knapp 40 000 Franken. Neben diesen Delikten wird die Frau auch deshalb angeklagt, weil sie fälschlicherweise ihren Ex-Freund beschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft wird den genauen Strafantrag an der Gerichtsverhandlung stellen.