Kleines Bächli wirft hohe Wellen
09.02.2023 RickenbachAnwohner verbuchen Teilerfolg
Die Gemeindeversammlung von Rickenbach segnet neue Gewässerräume ab, klammert aber das Hutmattbächli aus. Ob hier künftig die in der Gesetzesverordnung enthaltene breitere Norm gilt, ist offen.
Otto Graf
Geht es in Rickenbach ...
Anwohner verbuchen Teilerfolg
Die Gemeindeversammlung von Rickenbach segnet neue Gewässerräume ab, klammert aber das Hutmattbächli aus. Ob hier künftig die in der Gesetzesverordnung enthaltene breitere Norm gilt, ist offen.
Otto Graf
Geht es in Rickenbach bei Zonenplanänderungen um Gewässer, werden der Name des Dorfes und das Gemeindewappen ihrem Ruf gerecht. So war es auch vorgestern an der mit 55 Stimmberechtigten gut besuchten Gemeindeversammlung. Denn im Traktandum Mutation Gewässerraum ging es um Bäche, genauer gesagt um die Definition und die Nutzung des Uferraums. Bachläufe hat die Gemeinde einige vorzuweisen, wobei es sich aber eher um Bächli und Rinnsale handelt, also Gewässer, die meist nur wenig Wasser führen.
Von Gesetzes wegen sind die Lebensräume naturnah für Tiere und Pflanzen auszugestalten. Neubauten sind nicht zugelassen. Hingegen sind bauliche Veränderungen unter gewissen Bedingungen möglich. Die Gewässerräume müssen ausserdem Schutz vor Überflutungen bieten und können landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. Um all diese Anforderungen unter den gleichen Hut zu bringen, braucht es Regeln. Generell gilt für schmale Wasserläufe, wie sie in Rickenbach vorkommen, eine Breite von 16 Metern oder je 8 Metern auf beiden Seiten. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, in ihren Zonenplänen abweichende Breiten bis zu einer minimalen Untergrenze von total 11 Metern festzulegen. Da die Nutzungsbeschränkungen in der Verordnung zum Gewässerschutzgesetz abschliessend geregelt sind, muss das Zonenreglement nicht geändert werden.
Bessere Lösung gefordert
Während die Gemeindeversammlung die Areale des Rickenbächlis und weiterer Gewässer völlig unbestritten auf die Minimalbreite von je 5,5 Metern zurückstufte, warf das Hutmattbächli trotz der geringen Wassertiefe hohe Wellen. Namentlich die Anwohner wehrten sich gegen das Ausscheiden des beantragten reduzierten Gewässerraums und sprachen von einer materiellen Enteignung ihres Grundeigentums. Alt Gemeindepräsident Werner Fiechter erinnerte daran, dass das Hutmattbächli vor etwa 40 Jahren, als das Gebiet erschlossen und überbaut wurde, die Funktion einer offen geführten Sauberwasserableitung gehabt habe. Auf ein Ableiten des Sauberwassers in Rohren habe man seinerzeit aus naturschützerischen Überlegungen und notabene mit dem Segen aus Liestal verzichtet. «Wir haben es hier mit einer brutalen Erpressung durch den Kanton zu tun», gab Fiechter in aller Deutlichkeit zu verstehen und stellte den Antrag, am Hutmattbächli auf das Ausscheiden eines Gewässerraums zu verzichten und den Gemeinderat zu beauftragen, eine Lösung zu suchen, zu der auch die Anwohnenden Hand bieten können. In all den Jahren, so Fiechter, habe es nie Probleme mit dem idyllischen Wasserlauf gegeben, ganz zu schweigen von Überflutungen. Mit 20 gegen 12 Stimmen und zahlreichen Enthaltungen hiess die Versammlung das Begehren gut.
Gemeindepräsident Matthias Huber wies vergeblich darauf hin, dass ein Annehmen des Antrags Fiechter automatisch den in der Gesetzesverordnung definierten Gewässerraum von je 8 Metern zur Folge habe. Benedikt Sutter vom Planungsbüro Sutter präzisierte, das Hutmattbächli habe rechtlich den Status eines Gewässers. Diese Tatsache könne im laufenden Verfahren nicht einfach ausgeklammert werden.
Die über 20 Enthaltungen zeigten, dass viele Rickenbacherinnen und Rickenbacher das Hutmattbächli tatsächlich als harmloses Gewässer einstufen und es keine Beschränkungen durch Gewässerräume brauche. Der Gemeinderat wird nun die öffentliche Auflage des Zonenplans, mit der beschlossenen Änderung, anordnen. Die Frage, ob für das Hutmattbächli die gesetzliche Breite des Gewässerraums von 8 Metern gilt oder ob es zu einer anderen Lösung kommt, bleibe offen, meinte der Gemeindepräsident.
Die Versammlung beschloss weiter, für 18 000 Franken einen neuen Salzstreuer anzuschaffen. Sie verabschiedete ausserdem mit Standing Ovations Gemeindewegmacher Koni Gisin, der während fast 34 Jahren im Dienst der Öffentlichkeit stand. Der neue Wegmacher heisst Fabian Schärer. Ebenfalls verabschiedet wurde Corin Rebmann, die im Schulrat sass.