Die zurzeit unterbesetzte Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission von Böckten bleibt bis zur vorgesehenen Ersatzwahl eines dritten Mitglieds vom 15. Juni durch die Gemeindeversammlung beschlussfähig. Der Regierungsrat hat dem Gremium auf dessen Gesuch hin eine entsprechende ...
Die zurzeit unterbesetzte Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission von Böckten bleibt bis zur vorgesehenen Ersatzwahl eines dritten Mitglieds vom 15. Juni durch die Gemeindeversammlung beschlussfähig. Der Regierungsrat hat dem Gremium auf dessen Gesuch hin eine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilt. Bewilligungen wie diese sind verhältnismässig selten und betreffen meistens Gemeinderäte. Seit 2019 ist laut Miriam Budher, Leiterin der Stabsstelle Gemeinden, jährlich eine solche Ausnahmebewilligung erteilt worden. Jeweils «kritisch» werde es jeweils vor allem bei Vakanzen in Dreiergremien, so Bucher: Gemäss Gemeindegesetz müssen die Gemeindebehörden aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. ch.