Wählerinnen und Wähler nicht überstrapazieren
15.12.2022 Lausen, PolitikAm 30. Januar 2020 reichte ich ein Postulat mit obigem Titel ein und verlangte von der Regierung, das Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft dahingehend zu ändern, dass die Wahltermine für die Gemeindemandate um rund ein Jahr nach hinten geschoben werden sollen.
Damit ...
Am 30. Januar 2020 reichte ich ein Postulat mit obigem Titel ein und verlangte von der Regierung, das Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft dahingehend zu ändern, dass die Wahltermine für die Gemeindemandate um rund ein Jahr nach hinten geschoben werden sollen.
Damit wollte ich die Fülle von Wahlterminen, die in der Zeit von den Landratswahlen, über die Nationalratswahlen bis hin zu den Gemeindewahlen besteht, lichten. Am 11. Februar 2021 überwies der Landrat den Auftrag der Regierung stillschweigend und entsprechend ohne Gegenstimme. Obwohl das Postulat eindeutig formuliert war und explizit eine Anpassung des § 12a des Gemeindegesetzes verlangte, wurde der Auftrag bis heute nicht umgesetzt.
Seit Anfang Dezember 2022 liegt nun der Bericht der Regierung respektive der zuständigen Verwaltungsstelle vor. In einer 19-seitigen Abhandlung wird darin das Dreigewaltensystem erklärt, Gemeindewahlen als solche definiert und eine historische Abhandlung der Entstehungsgeschichte der Wahltermine, wie wir sie heute kennen, erstellt. Dabei wurden auch frühere, ähnlich lautende, oder mit ähnlich gerichtetem Ziel definierte Motionen und Postulate aus dem Baselbieter Landrat aufgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass der Zeitpunkt der Gemeindewahltermine oder die teilweise sehr tiefe Stimmbeteiligung bereits seit 1968 immer wieder einmal Anlass zu einem Vorstoss gaben. Mit dem Wissen, dass alle bisherigen Vorstösse erfolglos geblieben sind, wurde sodann vermutlich auch mein Postulat beantwortet.
Die Abhandlung befasst sich insgesamt nur damit, das bisherige System zu stützen und verkennt dabei den eindeutigen Entscheid des Landrats vom Februar 2021. Der Auftrag war faktisch, das Gemeindegesetz anzupassen. Die Verwaltung kommt in ihrem Fazit aber zum Schluss, die Wahlbeteiligung sei bei den Gemeindewahlen stabil und es bestehe somit kein Handlungsbedarf. Sie verkennt dabei allerdings die meinem Postulat zugrunde liegende Motivation. Den Vorstoss habe ich vor zwei Jahren eingereicht, nachdem zig Menschen auf mich zukamen und mir berichteten, dass sie es leid seien, ständig und überall Wahlplakate zu sehen. Kaum seien die einen weg, hängen bereits die nächsten. Man wünsche sich einmal eine Pause. Dieser Aspekt wurde in der Beantwortung meines Vorstosses leider gänzlich vergessen.
Die auf Zahlen und Statistiken beruhende Abhandlung lässt leider das Empfinden der Bevölkerung aussen vor. Ich meine aber, der Auftrag der Politik ist es, dem Volk zu dienen und in dessen Interesse zu agieren. Dass sich Empfindungen dabei nicht immer nur an Zahlen messen lassen, sollte uns davon nicht abhalten. In dem Sinne setze ich mich weiterhin für eine Entflechtung der Wahltermine ein.
Gleichzeitig hoffe ich, liebe Leserin, lieber Leser, auf Ihr Verständnis, dass wir im aktuellen Wahlkampf wieder aktiv Werbung für unsere Positionen machen müssen und danke Ihnen natürlich bereits heute für jede Stimme.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.