Schubser an Kontrolleur bestraft
08.12.2022 Justiz, SchweizMuttenz | Gewalt gegen Beamte vom Gericht mit Geldstrafe geahndet
Ein junger Mann, der einen Kontrolleur der BLT im Bus geschubst hatte, wurde vom Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem hat er die Verfahrenskosten und eine Gerichtsgebühr zu ...
Muttenz | Gewalt gegen Beamte vom Gericht mit Geldstrafe geahndet
Ein junger Mann, der einen Kontrolleur der BLT im Bus geschubst hatte, wurde vom Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem hat er die Verfahrenskosten und eine Gerichtsgebühr zu übernehmen.
Thomas Immoos
Vor knapp zwei Wochen fand vor dem Strafgericht die Gerichtsverhandlung gegen einen 25-jährigen Mann aus dem Oberbaselbiet statt. Dieser hatte vor rund zwei Jahren in Sissach einen BLT-Buskontrolleur geschubst, sodass dieser zu Fall kam (die «Volksstimme» berichtete). Nun wurde vom Gericht das Urteil gefällt. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von fünfzig Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Zudem hat er die Verfahrenskosten von 772 Franken zu tragen, wie auch die Gerichtsgebühren von 1500 Franken.
Abgewiesen wurde jedoch die Privatklage des Buskontrolleurs; dies, weil die Begründung und Höhe der Forderung nicht bis zum Abschluss der Beweisverhandlung eingereicht worden war.
Gerichtspräsident Robert Karrer äusserte keinen Zweifel daran, dass sich die Tat so zugetragen hat, wie ihn der betroffene Kontrolleur und sein Kollege geschildert hatten. Denn so, wie es der Täter schilderte, könne es sich nicht zugetragen haben. Es sei «lebensfremd und nicht möglich», dass ein Sitzender im Bus aufstehe, um das Portemonnaie mit dem U-Abo aus der Hosentasche zu klauben. Auch hätte der junge Mann ohne Weiteres die Tasche, die er in der einen Hand gehalten haben wollte, während er sich mit der anderen an der Stange festhielt, auf den Nebensitz oder den Boden platzieren können. Dies hielt der Gerichtspräsident denn auch für den plausibleren Tathergang. Mit anderen Worten: Der Mann hatte mindestens eine Hand frei, um den Kontrolleur zu schubsen. Der junge Mann habe «aus Trotz» das Billett nicht zeigen wollen, indem er sich gesagt habe: «Wenn ihr nicht Abstand haltet, muss ich euch auch das Billett nicht zeigen.» In der weiteren Auseinandersetzung habe er den Kontrolleur geschubst. Der Täter habe zudem die Distanz zum Kontrolleur von sich aus reduziert, indem er sich von seinem Sitz erhoben habe.
Dass es sich um einen tätlichen Angriff gegen Beamte gehandelt habe, sei unstrittig. Denn selbst dem weit vorne sitzenden Buschauffeur sei aufgefallen, dass sich im hinteren Teil ein Streit anbahnt, weshalb er die Bustüren schloss. Auch die Aussagen des Kontrolleurs und seines Kollegen stimmten überein. Der Vorwurf, sie hätten sich abgesprochen, sei nicht plausibel.
Der Gerichtspräsident sah im Verhalten des jungen Mannes auch ein vorsätzliches Handeln. Denn die Weigerung, das Billett zu zeigen, habe den weiteren Tatablauf nach sich gezogen. Eigentlich, so der Richter, hätte der Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt werden müssen. Denn wären die Bustüren nicht geschlossen gewesen, wäre der Kontrolleur ungeschützt auf den Asphalt gefallen und hätte sich möglicherweise dabei schwer verletzen können. Insgesamt sei festzuhalten, dass der Mann unangemessen gehandelt habe.
Ohne Rückfallgefahr
Zu seinen Gunsten führte der Richter an, dass der Täter nicht vorbestraft ist und auch von ihm in Zukunft keine Gefahr ausgeht. Angelastet wird ihm jedoch das Nach-Tatverhalten, indem er den Sachverhalt, wie ihn die Zeugen schilderten, stets bestritten habe. Auch das Telefonat mit der BLT-Leitstelle und diverse Mails «belegen, dass sich der junge Mann nicht unter Kontrolle hat», so der Einzelrichter weiter.
Wird das Urteil innert zehn Tagen nicht angefochten, wird es rechtskräftig. Dann reduziert sich die Gerichtsgebühr um die Hälfte.