Drogendealer muss ins Gefängnis
23.12.2022 Baselbiet, JustizMuttenz | 22 Monate für jungen Oberbaselbieter
22 Monate Gefängnis, die Hälfte davon unbedingt – so lautet das Urteil gegen einen 21-jährigen Drogendealer. Zudem wurde eine lange Probezeit von vier Jahren verfügt.
Thomas Immoos
Seine ...
Muttenz | 22 Monate für jungen Oberbaselbieter
22 Monate Gefängnis, die Hälfte davon unbedingt – so lautet das Urteil gegen einen 21-jährigen Drogendealer. Zudem wurde eine lange Probezeit von vier Jahren verfügt.
Thomas Immoos
Seine Weigerung, zur Sache oder zur Person überhaupt etwas mitzuteilen, nutzte dem Angeklagten nichts. Nur zu Beginn der Verhandlung vor dem Strafgericht in Muttenz machte er einige wenige Angaben über seine Herkunft (die «Volksstimme» berichtete). Danach gab er sich äusserst wortkarg: «Mache keine Aussage» und «Verweigere die Aussage» lauteten die Standardantworten auf alle Fragen von Gerichtspräsidentin Annette Meyer López.
In ihrem Urteil hielt sie zwar fest, dass die Aussageverweigerung das Recht des Angeklagten sei und vom Gericht neutral zu beurteilen sei. Allerdings könne dies nicht zugunsten des Täters verwendet werden, hätte er sich doch mit Aussagen entlasten können, indem er auf seine möglicherweise schwierigen persönlichen oder finanziellen Verhältnisse hingewiesen hätte.
Dass der junge Mann aus dem Oberbaselbiet mit Kokain und Marihuana gehandelt hatte, stand für das Dreiergericht ausser Zweifel. Nur in einigen wenigen Fällen folgte sie der Argumentation des Verteidigers Christian Möckli, dass die gehandelten Mengen tiefer waren als in der Anklageschrift festgehalten wurde. Insgesamt sieht man den Handel von 85,5 Gramm Kokain und 427 Gramm Marihuana als nachgewiesen an. Es sei aber auch von einer Dunkelziffer auszugehen, also von Geschäften, die nicht nachweisbar sind.
Kein Landesverweis
Dass für die einzelnen Geschäfte keine Bestätigungen im regen Chatverkehr auf diversen Handys aufzufinden seien, sei nicht aussergewöhnlich: «Im Drogengeschäft ist es nicht üblich, einen abgeschlossenen Deal zu bestätigen oder sich dafür zu bedanken», stellte Meyer López fest. Die gehandelte Menge sei nicht gering, der Abnehmerkreis nicht klein gewesen. Über diverse Apps, an diversen Orten und Räumen seien die Drogenverkäufe vereinbart worden. Oft habe man die Käufer an zuvor vereinbarten Treffpunkten getroffen, manchmal habe er die Drogen in Briefkästen deponiert. Der Handel habe dem Dealer zur Finanzierung des eigenen Konsums, aber auch zum Bestreiten seines Lebensunterhalts gedient.
Angelastet wurde dem Dealer auch, dass er nach Verbüssung einer Haftstrafe nach Jugendstrafrecht gleich wieder straffällig geworden sei. «Die Prognosen sind schlecht», befand die Gerichtspräsidentin. Trotzdem gebe man ihm eine Chance: Von der Haftstrafe von 22 Monaten muss er lediglich die Hälfte absitzen. Die andere Hälfte wird bedingt ausgesprochen, allerdings mit einer langen Probezeit von vier Jahren. Auf einen Landesverweis für den Mann aus Bosnien-Herzegowina wurde verzichtet, weil es sich um einen Härtefall handelt. Er kennt das Herkunftsland seiner Eltern kaum, ist er doch in der Schweiz aufgewachsen.
Die Richterin appellierte eindringlich an den Mann, sich nichts mehr zuschuldenkommen zu lassen: «Wenn wir Sie hier noch einmal sehen, kommt es zu einem Landesverweis.» Meyer López legte ihm nahe, sich um eine Lehrstelle oder um Arbeit zu bemühen.