Das Urteil wegen versuchten Mordes gegen einen Mann im Baselbiet ist rechtskräftig. Der Mann hatte im Dezember vor vier Jahren seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Boutique in Laufen aufgesucht und sie mit einem Messer schwer verletzt. Nach der Tat flüchtete er nach Italien und wurde ...
Das Urteil wegen versuchten Mordes gegen einen Mann im Baselbiet ist rechtskräftig. Der Mann hatte im Dezember vor vier Jahren seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Boutique in Laufen aufgesucht und sie mit einem Messer schwer verletzt. Nach der Tat flüchtete er nach Italien und wurde dort im Januar 2019 festgenommen. Seine Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts hat er zurückgezogen, wie die Baselbieter Staatsanwaltschaft gestern mitteilte. Das Strafgericht Baselland verurteilte den damals 48-Jährigen im November 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren, einer Geldstrafe sowie einer Busse. Zudem sprach das Gericht eine Landesverweisung von 12 Jahren aus. Der Mann habe seine Berufung kurz vor Beginn der zweitinstanzlichen Hauptverhandlung am Baselbieter Kantonsgericht zurückgezogen, heisst es in der Mitteilung weiter. sda.