Hauseigentümer reichen Anzeige ein
Kürzlich waren ein oder mehrere Sprayer unterwegs und beschmierten Hauswände in Gelterkinden. Im Schutz der Dunkelheit wurden unbemerkt mehrere Liegenschaften in der Umgebung der Poststrasse besprüht. Die Polizei hat Ermittlungen ...
Hauseigentümer reichen Anzeige ein
Kürzlich waren ein oder mehrere Sprayer unterwegs und beschmierten Hauswände in Gelterkinden. Im Schutz der Dunkelheit wurden unbemerkt mehrere Liegenschaften in der Umgebung der Poststrasse besprüht. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.
Sander van Riemsdijk
Spielplätze, Treppenaufgänge in Parkgaragen, Wände und Fassaden von öffentlichen und privaten Häusern werden regelmässig ins Visier von Sprayern genommen. Die leeren, weissen Wände scheinen die selbst ernannten Strassenkünstler magisch anzuziehen. Kapuze über den Kopf, Spraydosen in der Tasche oder in der Hand und schon sind sie im Schutz der Dunkelheit unterwegs. Vieles, was weiss und farblich noch unberührt ist, wird beschmiert. Dies zum grossen Ärger der Eigentümer, denn die Beseitigung solcher Graffitis ist mit vielen Umtrieben verbunden. Da nicht oder kaum abwaschbar, müssen die einzelnen Farbschichten in mühsamer Handarbeit entfernt oder schlicht übermalt werden – das bringt hohe Kosten mit sich. Soll man solche Aktionen von einigen Unentwegten als urbane Kunst betiteln? Mitnichten. Von Sprayen als künstlerischem Ausdruck, wie wir dies von «legalen Wänden» in vielen Schweizer Städten kennen, kann hier keine Rede sein.
In den vergangenen Tagen wurde ein Teil von Gelterkinden von diesen vermeintlichen Künstlern in Mitleidenschaft gezogen. Die Tatorte sind mehrheitlich die Fassaden der Häuser und Autogaragen der Poststrasse rund um die Basellandschaftliche Kantonalbank. Aber nicht nur dort. Auch einige Liegenschaften in der Ochsengasse und in der Rössligasse waren betroffen.
In den vergangenen Tagen sind insgesamt sechs Anzeigen aus Gelterkinden wegen Sachbeschädigung bei der Baselbieter Polizei eingegangen, wie Sprecher Adrian Gaugler auf Nachfrage mitteilt. Was viele nicht wissen: Sprayen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Ralf Weber von der Firma Weber Heizung, als Eigentümer der Liegenschaft an der Poststrasse 8 direkt betroffen, hat überhaupt kein Verständnis für solche Aktionen, ebenso wenig wie Michael Baader, Eigentümer der Liegenschaft an der Poststrasse 4, der auf solche Sprayereien eine klare Antwort hat: «Dies ist nichts anderes als eine Verletzung von fremdem Eigentum.»
Beide, wie auch die Basellandschaftliche Kantonalbank, haben Strafanzeigen gegen Unbekannt eingereicht. «Für eine erfolgreiche Strafverfolgung sind Zeugen sehr wichtig», sagt Polizeisprecher Gaugler und fügt an, dass die Polizei mit den Abklärungen in vollem Gange sei. Und da ist dann immer noch «Kommissar Zufall». Die Erfahrung zeigt oft, dass die Täterschaft für gewöhnlich eine Kennzeichnung ihrer Graffitis hinterlassen. Es braucht schliesslich die Aufmerksamkeit jedes einzelnen, damit sich diese Sachbeschädigungen nicht wiederholen.