Die Gemeinde Rothenfluh hebt ab sofort die zum Wassersparen beschlossenen Verhaltensanweisungen auf, wie sie gestern mitteilte. Das Verbot zum Waschen von Fahrzeugen und zum Bewässern von Rasenflächen gilt demnach nicht mehr. Nach den Niederschlägen der vergangenen Woche sei die ...
Die Gemeinde Rothenfluh hebt ab sofort die zum Wassersparen beschlossenen Verhaltensanweisungen auf, wie sie gestern mitteilte. Das Verbot zum Waschen von Fahrzeugen und zum Bewässern von Rasenflächen gilt demnach nicht mehr. Nach den Niederschlägen der vergangenen Woche sei die Menge des gefassten Trinkwassers in den Quellen so weit angestiegen, dass es die im Juli beschlossenen Massnahmen nicht mehr braucht, heisst es weiter. Für die Wasserentnahme aus Bächen braucht es weiterhin eine kantonale Bewilligung, wenn diese den Gemeingebrauch übersteigt. Als Gemeingebrauch zählt etwa die Entnahme mit der Giesskanne. vs.