Rechtsvortritt ist endlich sichtbar
13.10.2022 KänerkindenAuf der Hauptstrasse wurde es zu brenzlig
Weil die Markierungen fehlten, wussten viele Autofahrende nicht, dass in Känerkinden auf der Hauptstrasse Rechtsvortritt gilt. In der Vergangenheit ist es oftmals zu gefährlichen Situationen gekommen. Nun hat der Kanton auf Wunsch der ...
Auf der Hauptstrasse wurde es zu brenzlig
Weil die Markierungen fehlten, wussten viele Autofahrende nicht, dass in Känerkinden auf der Hauptstrasse Rechtsvortritt gilt. In der Vergangenheit ist es oftmals zu gefährlichen Situationen gekommen. Nun hat der Kanton auf Wunsch der Gemeinde reagiert.
Janis Erne
Känerkinden gehört zu den wenigen Gemeinden im Oberbaselbiet mit Rechtsvortritt auf der Hauptstrasse. Die Verkehrsregelung gilt dort seit Jahrzehnten. Doch wegen fehlender Markierungen hatten viele Autofahrende, besonders ortsunkundige, bis vor Kurzem keine Kenntnis davon. Nun hat der Kanton auf der Haupt- und der Wittinsburgerstrasse – zwei Kantonsstrassen – provisorische Markierungen angebracht. Die endgültige Bepinselung soll folgen.
Grund dafür ist laut der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), dass der Rechtsvortritt schlecht eingehalten wird und es oft zu gefährlichen Situationen kommt. «Als Reaktion auf Meldungen aus dem Dorf hat der Känerkinder Gemeinderat von uns Verbesserungsmassnahmen gefordert», sagt BUD-Sprecherin Andrea Bürki auf Anfrage. Das Tiefbauamt, die Polizei und der Gemeinderat hätten an einer gemeinsamen Begehung schliesslich entschieden, am Rechtsvortritt festzuhalten. Wohl auch, weil es auf der Hauptstrasse in Känerkinden gemäss Auswertung der Polizei nicht mehr Unfälle gibt als im kantonalen Durchschnitt.
Eine Verkehrsberuhigung
Dennoch bleibt die Frage: Wäre es sicherheitstechnisch nicht sinnvoller, dem Verkehr auf der Hauptstrasse den Vortritt zu lassen, wie es in den meisten Gemeinden der Fall ist? Zumal mehrere Abschnitte der Känerkinder Hauptstrasse ziemlich steil sind und deshalb die Fahrgeschwindigkeit schnell einmal mehr als die erlaubten 50 Kilometer pro Stunde beträgt. «Nein», meinen der Kanton und die Gemeinde. Die Bauund Umweltschutzdirektion begründet: Für das Anbringen von Vortrittssignalisationen auf den Gemeindestrassen, die in die Haupt- und die Wittinsburgerstrasse münden, müssten Sichtfelder freigeschaffen werden. Dafür wären «erhebliche» Eingriffe auf Privatgrundstücken notwendig. «Zudem würde sich das Geschwindigkeitsniveau entlang der Ortsdurchfahrt unerwünscht erhöhen», so die BUD-Sprecherin. Wohl meint Bürki etwa den Fall, wenn die Autofahrenden ohne Rücksichtnahme auf Rechtsvortritte von der «Wittinsburgerhöhe» hinab ins Homburgertal «sausen» könnten.
30er-Zone durch die Hintertür?
Auch Gemeindepräsident Adrian Ammann ist überzeugt, dass der Rechtsvortritt auf den beiden Kantonsstrassen im Dorf den Verkehr beruhigt. «Die Verlangsamung des Durchgangsverkehrs schützt Kinder, die den Strassen entlang laufen.» Eine Anwohnerin der Hauptstrasse berichtet ausserdem, dass sich der Verkehrslärm bereits merklich reduziert habe, seit die neuen Markierungen angebracht worden sind.
Kritiker hingegen könnten monieren, dass die durch den Rechtsvortritt bedingte Temporeduktion de facto eine 30er-Zone im ganzen Dorf bedeutet. Problematisch ist das aber nicht wirklich: Der Gemeinderat steht hinter dem Rechtsvortritt. Und laut dem Präsidenten ist diese Regelung auch in der Bevölkerung breit abgestützt; an einer kürzlichen Gemeindeversammlung hätten sich die Einwohnenden erneut für diese Massnahme ausgesprochen.
Ungewohnt bleibt sie für Auswärtige auf der Durchfahrt. Bei Ammann beschwerten sich innert kurzer Zeit mehrere Personen, was sich die Gemeinde mit dem nun signalisierten Rechtsvortritt eigentlich erlaube. Ihm bleibt dann nur etwas übrig: höflich Antwort zu geben – und darauf zu verweisen, dass sich durch die Markierungen nichts an der bisher gültigen Verkehrsregelung ändert.