Nachdem bei der Vermietung von Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle im Zusammenhang mit einem grösseren Anlass mehrere Beanstandungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. September folgende Anpassungen beschlossen: Auf dem ...
Nachdem bei der Vermietung von Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle im Zusammenhang mit einem grösseren Anlass mehrere Beanstandungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. September folgende Anpassungen beschlossen: Auf dem Reservationsformular wird Paragraf 5 des Polizeireglements (Nachtruhe, Haus- und Gartenarbeiten, Apparate und Musikinstrumente) aufgedruckt und anlässlich der Reservationen erläutert. Den Reservierenden wird ein Plan abgegeben, worauf die Parkfelder aufgeführt sind, die belegt werden dürfen. Bei Reservationen von auswärtigen Personen wird eine Kaution in der Höhe der Mietgebühr verlangt, die zurückerstattet wird, wenn keine Beanstandungen erfolgen, kein Mehraufwand fürs Aufräumen entsteht und die vorgegebenen Regeln befolgt wurden.