Bern | Bauern erhalten kein Geld, wenn sie ihren Kühen die Hörner belassen. Der Nationalrat ist gegen die Einführung eines «Hörnerfrankens» in der Direktzahlungsverordnung. Als Zweitrat hat er gestern eine Motion des Solothurner SP-Ständerats ...
Bern | Bauern erhalten kein Geld, wenn sie ihren Kühen die Hörner belassen. Der Nationalrat ist gegen die Einführung eines «Hörnerfrankens» in der Direktzahlungsverordnung. Als Zweitrat hat er gestern eine Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti abgelehnt. Mit 92 zu 86 Stimmen bei 13 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dem Antrag der Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Der Ständerat hatte den Vorstoss im Juni gutgeheissen. Nun ist er vom Tisch. Über das Thema hatten Volk und Stände bereits Ende November 2018 zu entscheiden. Damals verwarfen die Stimmenden die Hornkuh-Initiative mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen. Die Befürworter der Motion Zanettis argumentierten denn auch, das Volksbegehren sei auch darum gescheitert, weil viele das Anliegen als nicht verfassungswürdig erachtet hätten. Dies zeige eine Studie im Nachgang der Abstimmung. Zudem verursache die Enthornung den Tieren Schmerzen und schade dem Tierwohl. Die Minderheit wandte ein, das Ergebnis der Volksabstimmung könne auch anders interpretiert werden – nämlich dahingehend, dass das Volk keine neuen Subventionen wolle. sda.