Die Titterter Haus- und Grundeigentümer müssen weiterhin bei allen neu erstellten Strassen ins Portemonnaie greifen beziehungsweise dann, wenn sie an einer bestehenden Gemeindestrasse einen Neubau errichten oder ein Privatgrundstück mit einer Strasse erschlossen wird. Die ...
Die Titterter Haus- und Grundeigentümer müssen weiterhin bei allen neu erstellten Strassen ins Portemonnaie greifen beziehungsweise dann, wenn sie an einer bestehenden Gemeindestrasse einen Neubau errichten oder ein Privatgrundstück mit einer Strasse erschlossen wird. Die Gemeindeversammlung hat am Donnerstag einen Antrag für nicht erheblich erklärt, der verlangte, den Kostenanteil von 20 Prozent bei separat geführten Fuss- und Wanderwegen, Wegen ohne Wohnerschliessungsfunktion, Landwirtschaftswegen ausserhalb von Bauzonen sowie bei der Erschliessung öffentlicher Werke und Anlagen ausserhalb der Bauzonen für Private zu streichen. Die Jahresrechnung mit Ausgaben von 2,31 Millionen Franken und einem Verlust von 114 000 Franken wurde einstimmig bewilligt. Sie schliesst um 24 000 Franken besser ab als erwartet. Ebenfalls einstimmig gutgeheissen wurde der Ersatz eines defekten Panoramafensters in der Wohnung im Gemeindehaus, das zu einem Wasserschaden geführt hatte. Der Ersatz wird 25 000 Franken kosten. vs.