Vom 1. April bis 31. Juli gilt in den Wäldern der Region Basel eine Leinenpflicht für Hunde. Diese wird zum Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit verfügt. Die Leinenpflicht ist im Baselbiet gesetzlich festgelegt, wie das Amt für Wald beider Basel gestern ...
Vom 1. April bis 31. Juli gilt in den Wäldern der Region Basel eine Leinenpflicht für Hunde. Diese wird zum Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit verfügt. Die Leinenpflicht ist im Baselbiet gesetzlich festgelegt, wie das Amt für Wald beider Basel gestern schrieb. In Basel-Stadt ist das entsprechende Wildtier- und Jagdgesetz noch nicht in Kraft. Deshalb werden Hundehalterinnen und -halter aufgefordert, ihre Tiere freiwillig anzuleinen. sda.