Kanton revidiert Gebäudeversicherungsgesetz
sda. Im Baselbiet sollen neu auch Schäden bei Felssturz und Erdrutsch sowie Schäden von abstürzenden Drohnen und Satelliten versichert sein. Der Landrat hat gestern eine Totalrevision des ...
Kanton revidiert Gebäudeversicherungsgesetz
sda. Im Baselbiet sollen neu auch Schäden bei Felssturz und Erdrutsch sowie Schäden von abstürzenden Drohnen und Satelliten versichert sein. Der Landrat hat gestern eine Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes von 1981 begrüsst.
Diese Neueinschlüsse sollen ohne Prämienerhöhung erfolgen. Der Landrat ist die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) in erster Lesung diskussionslos und ohne Gegenanträge durchgegangen.
Da künftig in der Versicherung zusätzliche Leitungen inbegriffen seien, müsse mit einem erhöhten Schadensvolumen gerechnet werden, steht im Bericht der vorberatenden Landrats-Kommission. Schon heute würden jedoch solche Versicherungsleistungen «aus Kulanz» ausgerichtet, meinte die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung gegenüber der Kommission. Bei der Versicherung von Erdbeben wartet der Kanton auf den Bund, der eine entsprechende Gesetzesänderung plant.
Der definitive Beschluss fällt der Landrat erst in der zweiten Lesung.