Bern | Der Bundesrat will die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule in Bezug auf den Liegenschaftserwerb nicht ändern. Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sei es nicht angezeigt, die bestehenden Kreditvergabestandards zu lockern. Deshalb empfiehlt ...
Bern | Der Bundesrat will die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule in Bezug auf den Liegenschaftserwerb nicht ändern. Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sei es nicht angezeigt, die bestehenden Kreditvergabestandards zu lockern. Deshalb empfiehlt die Regierung eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats zur Ablehnung, wie sie gestern mitteilte. Die Kommission will den Erwerb von Wohneigentum mithilfe der zweiten Säule erleichtern, indem die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig dafür genutzt werden können. Für einen Grossteil der Bevölkerung stelle der Erwerb von Wohneigentum ein wichtiges Ziel dar, begründet die Kommission ihren Vorstoss. sda.