Da die Umsetzung des Alters- und Pflegegesetzes in der Region Oberes Baselbiet nicht fristgerecht per 1. Januar kommenden Jahres eingeführt werden kann, müssen aktuelle Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern verlängert werden. Davon betroffen sind die Vereinbarungen ...
Da die Umsetzung des Alters- und Pflegegesetzes in der Region Oberes Baselbiet nicht fristgerecht per 1. Januar kommenden Jahres eingeführt werden kann, müssen aktuelle Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern verlängert werden. Davon betroffen sind die Vereinbarungen mit dem Zentrum Ergolz in Ormalingen und der Spitex-Organisation Gelterkinden und Umgebung. Der Gemeinderat stimmt einer fixen Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2023 zu.