Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten erfreut sind, dass der Landrat seit August wieder in Liestal tagt. Im heimeligen Landratssaal zu politisieren, schätzen wir nach den Sitzungen in der grossen Halle des Kongresszentrums in der Basler Messe aus verschiedenen Gründen ...
Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten erfreut sind, dass der Landrat seit August wieder in Liestal tagt. Im heimeligen Landratssaal zu politisieren, schätzen wir nach den Sitzungen in der grossen Halle des Kongresszentrums in der Basler Messe aus verschiedenen Gründen sehr.
Während der Debatten können wir die Mimik und Gestik der sprechenden Person wieder wahrnehmen, wir können uns in den Fraktionen einfacher absprechen, falls dies kurzfristig nötig ist, und wir können die detaillierten Abstimmungsresultate auf den Monitoren sehen.
Ein weiterer erfreulicher Aspekt in Liestal sind die Veranstaltungen, die in der Mittagspause durchgeführt werden. Vor den Herbstferien hat uns die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Baselland zu einem Austausch eingeladen und uns über das Gesetz der Gleichstellung von Frau und Mann informiert.
Der letzte Abstimmungssonntag hat gezeigt, dass die Schweiz ein offenes, tolerantes Land ist. Auch im Bereich der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hat sich einiges verändert. Trotzdem berichten die Referentinnen der Fachstelle, dass sie sich täglich mit Diskriminierungsfällen beschäftigen müssen. Zum Beispiel bekommt ein Mann aufgrund seines Geschlechts eine Jobabsage oder eine Frau mit kleinen Kindern wird nicht befördert, da sie eine Teilzeit-Anstellung hat.
In der Bundesverfassung ist verankert, dass Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben. Mit dem Gleichstellungsgesetz wird diese Verfassungsbestimmung umgesetzt. Dieses Gesetz verbietet es, jemanden in der Arbeitswelt aufgrund seines Geschlechts zu benachteiligen.
Diskriminierung am Arbeitsort kann in verschiedenen Bereichen vorkommen. Zum Beispiel bei der Aufgabenzuteilung, der Aus- und Weiterbildung oder beim Lohn. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Arbeitgebenden auch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Dank des Gleichstellungsgesetzes gibt es die Möglichkeit, gegen diese Ungleichheiten vor Gericht zu gehen.
Beim Austausch mit der Fachstelle war ich sehr überrascht, wie viele Frauen und Männer täglich von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind. Zwar hat sich schon einiges getan, aber ich finde es sehr wichtig, dass diese Gleichstellung weiterhin vorangetrieben wird. Denn für mich ist ganz klar, dass gleichwertige Arbeit gleichen Lohn bedeuten muss.
Falls sich jemand bei der Arbeit ungleich behandelt fühlt, erhält man bei der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer oder bei der kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Rat und Unterstützung.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.