Bundesgericht heisst Beschwerde gut
06.08.2021 BucktenUnklare Grundlage für Einschläferung von Katzen
sda. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Walter Weber, Betreiber des Katzenasyls in Buckten gutgeheissen. Im Jahr 2019 beschlagnahmte das Veterinäramt 22 Katzen, von denen zehn eingeschläfert wurden. ...
Unklare Grundlage für Einschläferung von Katzen
sda. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Walter Weber, Betreiber des Katzenasyls in Buckten gutgeheissen. Im Jahr 2019 beschlagnahmte das Veterinäramt 22 Katzen, von denen zehn eingeschläfert wurden. Die Bundesrichter sind der Ansicht, dass der Sachverhalt nicht ausreichend festgestellt wurde, um diese Massnahme zu rechtfertigen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesgericht mit dem basellandschaftlichen Katzenasyl befasst hat. Die Richter bestätigten im November vergangenen Jahres Massnahmen und Auflagen, die das kantonale Veterinäramt dem Betreiber auferlegt hatte.
Bei einer erneuten Inspektion des Veterinäramts im August 2019 wurde die Situation bei 22 von 55 untersuchten Katzen als «höchst tierschutzrelevant» beurteilt, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die 22 Tiere wurden deshalb beschlagnahmt.
Das Vorgehen wurde vom Baselbieter Kantonsgericht bestätigt. Das Bundesgericht hat das entsprechende Urteil nun aufgehoben und den Fall zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Grund dafür ist, dass der Kontext des Falls nicht ausreichend untersucht wurde.
Erklärung scheint plausibel
Unbestritten ist laut Urteil, dass der Beschwerdeführer vor allem ältere, kranke, traumatisierte oder verwilderte Katzen in seinem Heim aufnahm. Das Bundesgericht erinnert daran, dass die Haltung solcher Tiere an sich noch nicht das Eingreifen des Staats rechtfertigt. Während der Bericht des Veterinäramtes den Gesundheitszustand der Katzen genau dokumentiere, gebe das basellandschaftliche Gericht nicht an, warum einige von ihnen eingeschläfert werden mussten.
Die Erklärung des Beschwerdeführers, dass dieser Zustand durch das Alter und die Erfahrung seiner Schützlinge zu erklären sei, erscheint nach Ansicht des Bundesgerichts plausibel. Ausserdem hätte das Kantonsgericht den Tierarzt des Tierheims anhören müssen, der ihnen genauere Informationen über die Situation hätte geben können.