Die Kantone Basel-Stadt und Baselland sind als Trägerkantone der Universität Basel mit ihrem Antrag auf die Wiederherstellung einer Beschwerdefrist vor Bundesgericht abgeblitzt. Inhaltlich war es um einen Rechtsstreit über ein 2013 abgewiesenes Gesuch beim Bund um ...
Die Kantone Basel-Stadt und Baselland sind als Trägerkantone der Universität Basel mit ihrem Antrag auf die Wiederherstellung einer Beschwerdefrist vor Bundesgericht abgeblitzt. Inhaltlich war es um einen Rechtsstreit über ein 2013 abgewiesenes Gesuch beim Bund um Betriebsbeiträge für die Universität gegangen. Das Bundesgericht ging auf den Rechtsstreit inhaltlich nicht ein, sondern behandelte lediglich das Gesuch der beiden Kantone für eine sogenannte Fristwiederherstellung, wie aus dem gestern veröffentlichten Urteil hervorgeht. sda.