Lohnunterschiede
05.03.2021 GesellschaftGrösse spielt eine Rolle
Zur Nachricht «Lohnunterschiede haben leicht zugenommen» in der «Volksstimme» vom 23. Februar, Seite 1 (Front)
Der «unerklärbare» Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist wegen 50 Jahren ...
Grösse spielt eine Rolle
Zur Nachricht «Lohnunterschiede haben leicht zugenommen» in der «Volksstimme» vom 23. Februar, Seite 1 (Front)
Der «unerklärbare» Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist wegen 50 Jahren Frauenstimmrecht wieder in aller Munde. Die ehemalige Basler Ständerätin Anita Fetz unterbreitete jetzt den radikalen Vorschlag, die Männerlöhne auf das Niveau der Frauenlöhne zu kürzen. Dieser Vorschlag ist aber nicht zielführend – und er beruht auf Unwissenheit.
Seit 15 Jahren müsste eine aufgeklärte Frau eigentlich wissen, dass 7 bis 8 Prozent des «unerklärbaren» mittleren Lohnunterschieds bei gleichwertiger Arbeit zwischen Mann und Frau auf die Körpergrösse zurückzuführen sind. Die Soziologen Gautschi und Hangartner von der Universität Bern haben in ihrer Arbeit «Size does matter» («Grösse spielt eine Rolle»; 2006 erschienen in «Soziale Welt Nr. 57») nachgewiesen, dass es pro Zentimeter Körpergrösse 5 bis 6 Promille mehr Lohn gibt. Da Schweizer Männer im Schnitt 13 Zentimeter grösser als Schweizer Frauen sind, ergibt dies nach Adam Riese den «unerklärbaren» Lohnunterschied. Vergessen wird auch immer, dass es sogenannte «returns to beauty» gibt: Schöne Leute verdienen deutlich besser als weniger schöne.
Der Vorschlag von Frau Fetz hätte nur eine neue Ungerechtigkeit zur Folge, denn gemäss Gautschi und Hangartner würden bei gleichwertiger Arbeit und gleicher Qualifikation grosse Frauen mehr verdienen als kleine Männer. Um den Lohnunterschied infolge der Körpergrösse auszumerzen, könnte man aber ein Gesetz schaffen, das für jeden Zentimeter Körpergrösse über dem Durchschnitt einen Lohnabzug von 5 Promille vorsieht. Die Lohnabzüge müssten in einen Fonds fliessen, aus dem alle Leute pro Zentimeter unterdurchschnittlicher Körpergrösse einen Lohnbeitrag von 5 Promille bekämen. Der Schönheitslohnabzug wäre ein bisschen schwieriger zu realisieren, weil es für Schönheit keinen absoluten Massstab gibt. Eine Möglichkeit wäre, wenn man bei der Festsetzung des Lohnabzugs einen Schönheitsausweis vorlegen müsste, der von einer neutralen Stelle ausgestellt worden wäre.
Werner Zumbrunn, Muttenz
