Der seit 2007 bestehende Basler Universitätsvertrag soll angepasst werden. Die Regierungen von beiden Basel haben eine entsprechende Teilrevision des Vertrags zur gemeinsamen Universität in die Vernehmlassung geschickt. Der auf den 1. Januar 2022 teilrevidierte Universitätsvertrag ...
Der seit 2007 bestehende Basler Universitätsvertrag soll angepasst werden. Die Regierungen von beiden Basel haben eine entsprechende Teilrevision des Vertrags zur gemeinsamen Universität in die Vernehmlassung geschickt. Der auf den 1. Januar 2022 teilrevidierte Universitätsvertrag sieht unter anderem vor, dass der Kanton Basel-Stadt fix 10 Prozent des Restdefizits der Universität Basel trägt, um den Netto-Standortvorteil abzugelten. Die restlichen 90 Prozent werden nicht mehr hälftig aufgeteilt, sondern nach einem Schlüssel, der die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Kantone abbildet. Dieses Modell sei somit dynamisch ausgestaltet, teilten die Regierungen beider Basel gestern gemeinsam mit. sda.