Die Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen den Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets Viagogo ist rechtskräftig abgewiesen. Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid die Sicht des Zürcher Handelsgerichts. Das Seco hatte 2017 aufgrund zahlreicher ...
Die Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen den Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets Viagogo ist rechtskräftig abgewiesen. Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid die Sicht des Zürcher Handelsgerichts. Das Seco hatte 2017 aufgrund zahlreicher Beschwerden eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Viagogo eingereicht. Immer wieder warteten Kunden von Viagogo vergeblich auf die gekauften Tickets, zahlten Wucherpreise oder blieben an der Eingangskontrolle hängen. Wie das Zürcher Handelsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Nutzer von Viagogo nicht getäuscht werden. Es sei erkennbar, dass bei Viagogo Tickets weiterverkauft würden. sda.