Bern | Auf der Agenda der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) steht die Bekämpfung von Missbräuchen bei den Entschädigungen wegen der Corona-Pandemie weit oben. In ihrem neuen Zwischenbericht zu den Corona-Massnahmen des Bundes weist sie 5403 ...
Bern | Auf der Agenda der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) steht die Bekämpfung von Missbräuchen bei den Entschädigungen wegen der Corona-Pandemie weit oben. In ihrem neuen Zwischenbericht zu den Corona-Massnahmen des Bundes weist sie 5403 Verdachtsmeldungen aus. 540 Verdachtsfälle beim Corona-Erwerbsersatz, 4646 Fälle bei den Solidarbürgschaften und 217 Verdachtsmeldungen bei der Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung) habe die EFK den Ämtern übergeben. Diese müssten Fall für Fall geprüft werden, heisst es in dem Bericht. «Missbrauch darf nicht geduldet werden», betont die EFK. Je näher am Geschäftsvorfall das «Alarmsystem» angehängt sei, desto schneller und leichter könne eingegriffen werden. Das gelte auch für die Datenanalysen, die die EFK durchführt. Mittelfristig sollten die Ämter deshalb selbst derartige Analysen machen. sda.