«Gmäini» im Zeichen des Wassers
07.08.2020 RothenfluhVersammlung definiert Gewässerräume neu
Mit den in den Zonenreglementen fixierten Gewässerräumen trägt die Gemeinde Rothenfluh den Vorgaben des Gewässerschutzes Rechnung. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Gewinn von fast 700 000 Franken wesentlich besser ...
Versammlung definiert Gewässerräume neu
Mit den in den Zonenreglementen fixierten Gewässerräumen trägt die Gemeinde Rothenfluh den Vorgaben des Gewässerschutzes Rechnung. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Gewinn von fast 700 000 Franken wesentlich besser als erwartet ab.
Otto Graf
Seit bald 10 Jahren regeln in der Schweiz neue Gesetze den Gewässerschutz. Sie verlangen, dass die Gewässer wieder naturnaher zu gestalten sind und somit einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten können. Die Seen, Flüsse und Bäche sollen jedoch auch den Anforderungen an den Hochwasserschutz, an die Trinkwasserversorgung und an die Naherholung genügen. Folglich brauchen die Gewässer mehr Raum. Während nach den Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes der Kanton anhand des Nutzungsplans die Gewässerräume ausserhalb des Siedlungsgebiets definiert, was in Rothenfluh noch hängig ist, sind innerhalb des Siedlungsgebiets die Gemeinden zuständig.
Das heisst im Klartext, dass die Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Zonenvorschriften entsprechend anzupassen haben. Obwohl es sich um eine komplexe Materie handelt, hiess die Gemeindeversammlung vorgestern eine entsprechende Vorlage mit überwältigendem Mehr gut.
Zuvor erläuterte Gemeinderat Patrick Vögtlin die Vorlage eingehend. So ist der Gewässerraum der Ergolz zwischen 14,5 Meter (Talweg), 18,25 Meter (Ortskern) und 22 Meter (Baugebiet Säge) breit. Am Dübach liegt die Breite zwischen 11 und 12 Metern. Beide Bäche fliessen durch den dicht bebauten historischen Ortskern der Gemeinde Rothenfluh, der im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgelistet ist. Rund die Hälfte der teilweise unter Schutz stehenden Bauten liegt innerhalb des minimalen Gewässerraums, weshalb dieser nun den baulichen Gegebenheiten angepasst wurde. Nach Ablauf der Referendumsfrist wird der Gemeinderat über die nun beschlossene Mutation «Gewässerraum» die öffentliche Planauflage anordnen. Danach hat der Regierungsrat endgültig zu entscheiden.
Rote Flue trotz Riss stabil
Ins gleiche Kapitel gehört der Hochwasserschutz. Wie Gemeindepräsident Paul Schaub erklärte, habe der Gemeinderat entschieden, aus den für die Gemeinde Rothenfluh erarbeiteten Studien die Varianten «Stollen» und «Damm» weiterzuverfolgen. Die gut besuchte Versammlung hiess ausserdem die von Finanzchef Paul Schaub in groben Zügen erläuterte Jahresrechnung 2019 gut. Diese schliesst dank eines Buchgewinns aus der Veräusserung einer Baulandparzelle, der geringeren Sozialhilfekosten, höheren Steuererträgen und der Höherbewertung des Finanzvermögens um fast 700 000 Franken besser ab, als das Budget erwarten liess. 550 000 Franken wurden für verschiedene Vorfinanzierungen auf die hohe Kante gelegt. Der verbleibende Gewinn von rund 120 000 Franken floss ins Eigenkapital. Bei den Spezialfinanzierungen bereitet die Wasserkasse dem Gemeinderat einiges Kopfzerbrechen. Der Mehraufwand von knapp 30 000 Franken hat das Eigenkapital dieser Kasse bis auf bescheidene 8000 Franken weggefressen. Unbestritten waren ferner ein Kredit von 82 000 Franken für einen Deckbelag auf dem Talweg, zwei Änderungen in den Anhängen zum Feuerwehrreglement sowie Ergänzungen des Bestattungs- und Friedhofsreglements. Zudem wählten die Anwesenden die Mitglieder von drei Kommissionen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024.
Unter «Verschiedenes» erklärte der Präsident, aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung habe der Gemeinderat eine Felsspalte in der «Roten Flue» durch einen Geologen untersuchen lassen. Dabei habe sich gezeigt, dass keinerlei Gefahr von Steinschlägen aus der Wand besteht. Man werde aber im Auge behalten, ob sich der Spalt weiter verändert.