CARTE BLANCHE
28.08.2020 PolitikGesunder Menschenverstand ist gefordert!
Saskia Schenker, Landrätin FDP, Itingen
«Sie können Ihr Haus abreissen und neu aufbauen, aber eine Bewilligung für eine Solaranlage ist auch dann nicht möglich, weil Ihr Haus im ...
Gesunder Menschenverstand ist gefordert!
Saskia Schenker, Landrätin FDP, Itingen
«Sie können Ihr Haus abreissen und neu aufbauen, aber eine Bewilligung für eine Solaranlage ist auch dann nicht möglich, weil Ihr Haus im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung – Isos steht.» Diese Antwort erhalten diverse Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, die in erneuerbare Energie investieren möchten, von der kantonalen Denkmalpflege. Und dies, obwohl der Landrat bereits mehrere Male tätig wurde.
Mit der Motion «Solaranlagen aufs Dach – auch in Kernzonen» aus dem Jahr 2006 vom damaligen Landrat Isaac Reber beauftragte der Landrat den Regierungsrat mit 69 zu 1 Stimmen, «die kantonale Gesetzgebung so zu ändern, dass Solaranlagen ausdrücklich auch in Ortskernen zulässig sind und Einschränkungen oder in besonderen Fällen Verbote nur dort zulässig sind, wo dies aus besonders gewichtigen Gründen gerechtfertigt ist».
Grundsätzlich sind Solaranlagen heute nicht mehr bewilligungspflichtig, jedoch musste der Landrat im Jahr 2011 aufgrund von Bundesvorgaben Ausnahmen anerkennen. Solaranlagen, die in Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen, in Denkmalschutzzonen oder auf einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung errichtet werden sollen, sind weiterhin bewilligungspflichtig. Sie müssen auf Dä chern genügend angepasst sein respektive dürfen derartige Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. Damals hielt die landrätliche Umweltschutz- und Energiekommission in ihrem Mitbericht aber explizit fest, dass die Bestimmungen nicht restriktiv ausgelegt werden sollen und legte dem Regierungsrat nahe, «die Liberalisierung der Bewilligungspraxis von Solaranlagen in Kernzonen, soweit sie die neue Bundesgesetzgebung zulässt, auf Kantonsebene möglichst rasch umzusetzen». Diverse aktuelle Beispiele, unter anderem aus den Gemeinden Itingen und Sissach, zeigen leider, dass der Wille des Landrats bis heute nicht umgesetzt wird. Im Jahr 2017 hat sich die Gemeinde Itingen gegen eine restriktive Auslegung der Bestimmungen auf Gemeindegebiet ausgesprochen. Ich war damals in die Vermittlung mit der kantonalen Bauund Umweltschutzdirektion involviert. Heute stelle ich fest: Auch wenn sich eine Gemeinde wehrt, ändert sich nichts.
So kann es nicht weitergehen! Ich habe deshalb im Landrat drei Vorstösse eingereicht, die nun endlich Bewegung in die Praxis der Denkmalpflege bringen sollen. Unter anderem verlange ich vom Regierungsrat, die kantonale Gesetzgebung und Richtlinien nun definitiv so zu ändern, dass Solaranlagen ausdrücklich auch in Ortskernen zulässig und Einschränkungen oder Verbote nur in besonders gewichtigen Fällen möglich sind. Weiter soll der Regierungsrat einer Forderung der FDP aus dem Jahr 2014 nachkommen, dass die Kompetenzen der Denkmalpflege als kantonale Fachstelle klar definiert und deren Möglichkeit, Baubewilligungen für Solaranlagen zu verunmöglichen, eingeschränkt werden. In einer Interpellation bitte ich den Regierungsrat zudem um Antworten auf die Frage, wie viele Solaranlagen die Denkmalpflege verhindert und was das für die energie- und umweltpolitischen Ziele bedeutet. Das Argument, dass man ein Haus abreissen, wiederaufbauen und trotzdem keine Solaranlage installieren darf, widerspricht einfach jeglichem gesunden Menschenverstand.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

