Vieles ist wieder möglich
30.04.2020 Schweiztho. «Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben gewirkt», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gestern vor den Bundeshausmedien. Deshalb wurden weitreichende Lockerungen bereits für den 11. Mai beschlossen. Von einem «grossen Schritt» und «einer ...
tho. «Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben gewirkt», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gestern vor den Bundeshausmedien. Deshalb wurden weitreichende Lockerungen bereits für den 11. Mai beschlossen. Von einem «grossen Schritt» und «einer neuen Normalität» sprach Gesundheitsminister Alain Berset.
Ab dem 11. Mai können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. In den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden. Selbst im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings mit maximal fünf Personen und ohne Körperkontakt möglich. Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen dort Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Der Bundesrat sehe zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab dem 8. Juni zuzulassen, hiess es.
Ferner soll laut dem Bundesrat der öffentliche Verkehr wieder nach dem ordentlichen Fahrplan – und ohne Maskenpflicht – funktionieren. Und für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die Matur überlässt der Bundesrat den Kantonen die Entscheidung. Die Berufsmaturität basiert dieses Jahr nur auf Erfahrungsnoten.
Parallel zu den Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ebenfalls ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.
Dritter Schritt ab 8. Juni
Bundesrätin Sommaruga hielt fest, dass die Lockerungen durch umfassende Schutzkonzepte begleitet sein müssen. Man habe die Krise bisher zwar gut gemeistert, aber noch längst nicht überstanden. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssten nach wie vor eingehalten werden. Der Bundesrat werde die Auswirkungen der Lockerungen auf die Entwicklung der Epidemie genau beobachten.
Über die dritte Lockerungsetappe ab dem 8. Juni wird am 27. Mai entschieden. Geplant sind Beschlüsse zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Unterricht an Gymnasien und Unis, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten. Einige Details aus der gestrigen Medienkonferenz: Die Gastrobetriebe dürfen am 11. Mai nur unter strengen Auflagen wieder öffnen. In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind 2 Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Prüfungen können durchgeführt werden, wenn die Abstandsund Hygieneregeln eingehalten werden. Präsenzveranstaltungen in grösseren Gruppen dürfen voraussichtlich ab dem 8. Juni wieder stattfinden.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten bleiben. Damit wolle er Planungssicherheit schaffen. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht. Am 27. Mai fällt der Entscheid darüber, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.