Liesberg | 43-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
sda. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat wegen fahrlässiger Tötung beim Strafgericht Anklage gegen einen 43-Jährigen Mann erhoben. Der Beschuldigte soll mit seinen ...
Liesberg | 43-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
sda. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat wegen fahrlässiger Tötung beim Strafgericht Anklage gegen einen 43-Jährigen Mann erhoben. Der Beschuldigte soll mit seinen Handlungen für den tödlichen Unfall eines Fasnächtlers am 3. März 2019 in Liesberg mitverantwortlich sein.
Der Beschuldigte sei massgeblich an den für den Unfall ursächlichen Handlungen beteiligt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Grund für den tödlichen Sturz war gemäss Mitteilung die Verwendung eines ungeeigneten Seils, welches das Unfallopfer hätte tragen sollen, sowie ein nicht ausreichender Knoten in diesem Seil. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das Datum der Verhandlung am Baselbieter Strafgericht ist noch unklar.
Beim Fasnachtsumzug in Liesberg war es zu einem tödlichen Unfall gekommen. Ein 40-jähriger Fasnächtler stürzte von einem der Fasnachtswagen aus einer Höhe von drei bis vier Metern auf die Strasse. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu.Trotz sofortiger Reanimation verstarb er noch auf der Unfallstelle.