Schullager
03.12.2019 GelterkindenDas Bundesgericht kann sich irren
Einmal mehr stehen die finanziellen Beiträge zur Diskussion, die Eltern an ein Schullager bezahlen sollen. Das Bundesgericht entschied, dass die Elternbeiträge für ein Schullager den Rahmen von 10 bis 16 Franken pro Tag ...
Das Bundesgericht kann sich irren
Einmal mehr stehen die finanziellen Beiträge zur Diskussion, die Eltern an ein Schullager bezahlen sollen. Das Bundesgericht entschied, dass die Elternbeiträge für ein Schullager den Rahmen von 10 bis 16 Franken pro Tag nicht überschreiten sollen, weil die Kinder, wären sie in dieser Zeit zu Hause, die Eltern nicht mehr kosten würden.
Meiner Ansicht nach ist genau dies eine Fehlüberlegung. Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung mehr als Kost und Logis. Sie brauchen Bewegung, Anregung und Förderung. Dafür fehlen vielen finanziell schlecht gestellten Familien die Mittel. Dies ist mit ein Grund, weshalb Schulen Lager anbieten.
Es ist unbestritten, dass Volksschule kostenlos sein soll. Wenn nun aber diese Volksschule über ihr reguläres Angebot hinaus Lager anbieten möchte, ist dies ein zusätzliches Angebot. Die Lehrpersonen und Begleiter investieren sehr viel Zeit in die Vorbereitung der Lager, sind dann 24 Stunden ohne zusätzliche Bezahlung vor Ort und übernehmen eine riesige Verantwortung mit der Aufsicht über die Schüler. Der pädagogische Wert von Lagern ist unbestritten. Für viele Kinder aus finanziell schlecht gestellten Familien bieten sich in diesen Lagern Möglichkeiten, wie zum Beispiel Skifahren oder andere sportliche Aktivitäten, die ihnen im familiären Kontext nie möglich wären.
In der bisherigen Praxis wurden die Eltern um finanzielle Unterstützung gebeten, finanziell schlecht gestellten Familien wurden diese Beiträge reduziert, niemand musste aus finanziellen Grün- den verzichten. Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts wird der Grossteil der Lagerkosten auf die Kommunen abgewälzt und budgetabhängig. Viele Lager werden damit nicht mehr durchgeführt werden können. Damit verlieren genau die Kinder aus finanzschwachen Familien eine Chance.
Dass Familien mit gutem Einkommen sich an einem Lagerbeitrag von 45 Franken stossen, ist schwer zu verstehen. Noch weniger verständlich ist, dass in Basel ausgerechnet die Juso und SP diesen unsinnigen Bundesgerichtsentscheid stützen wollen.
In allen Kantonen wird seit Monaten föderalistisch darüber diskutiert, wie das Bundesgerichtsurteil umzusetzen sei und es gibt so viel Auslegungsspielraum wie Juristen, die dazu befragt werden. Derweilen organisieren Lehrpersonen Kuchenstände, um die Lager zu finanzie- ren. Wer backt und kauft dort Kuchen?
Nur eines geschieht nicht: Niemand hinterfragt das Bundesgerichtsurteil und wehrt sich gegen diesen unsinnigen Entscheid.
Als Schulrätin würde ich mir wünschen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts überdacht wird und entsprechende Fachpersonen in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Vor allem wünsche ich unseren Schülern und Schülerinnen weiterhin viele wertvolle Erfahrungen in Schullagern.
Eva Schelker-Weber, Schulrätin Kindergarten und Primarschule Gelterkinden
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