Geld & Sicherheit
14.11.2019 RatgeberDas mit den Säulen
Kurz vor Jahresende richtet sich der eine oder andere Gedanke auf das Thema Steueroptimierung und damit auf die dritte Säule. Ein guter Anlass also, sich mit dem Thema Altersvorsorge vertraut zu machen.
Die Vorsorge in der Schweiz ...
Das mit den Säulen
Kurz vor Jahresende richtet sich der eine oder andere Gedanke auf das Thema Steueroptimierung und damit auf die dritte Säule. Ein guter Anlass also, sich mit dem Thema Altersvorsorge vertraut zu machen.
Die Vorsorge in der Schweiz ruht auf einem Dreisäulenprinzip der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge. Die obligatorische erste Säule dient der Existenzsicherung und versichert die in der Schweiz erwerbstätigen oder wohnhaften Personen. Durch das Umlageverfahren bezahlen die heutigen Erwerbstätigen die laufenden Renten. Das Ziel der Existenzsicherung ist heute bei Weitem nicht mehr erreicht. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) bildet die zweite Vorsorgesäule und versichert alle erwerbstätigen Personen über einem Jahreseinkommen von 21 150 Franken. Das BVG funktioniert nach dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens; Sie sparen mit Ihren eigenen Beiträgen und jenen des Arbeitgebers für sich individuell Alterskapital an. Die dritte Säule dient der freiwilligen privaten Vorsorge. Dabei kann zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Vorsorge 3b gewählt werden. Wer bereits frühzeitig regelmässig feste Geldbeträge anspart, kann sich im Alter deutlich mehr leisten. Als ideales Instrument eignet sich dafür die gebundene Säule 3a. Sie schliesst die Vorsorgelücke, die trotz der Renten aus der ersten und zweiten Säule entsteht. Achtung: Diese Vorsorgelücke wird künftig immer grösser aufgrund der höheren Lebenskosten und tieferen Renten.
Die Vorteile der gebundenen Säule 3a sind gross: Vorsorgesparer können nämlich die einbezahlten Beträge bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von Fr. 6 826 von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Ausserdem sind Wertzuwächse von der Einkommens-, der Vermögens- und der Verrechnungssteuer befreit. Bei Kapitalauszahlung wird mit einem reduzierten Steuersatz gerechnet. Die eingezahlten Gelder sind in der Anlage gebunden – deshalb auch die offizielle Bezeichnung «gebundene Vorsorge». Das bedeutet, dass die Anleger während der Vertragslaufzeit einen beschränkten Zugriff auf ihr Kapital haben. Die eingezahlten Gelder sind erst fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters verfügbar. Ausnahmen sind die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, der Wechsel in die Selbstständigkeit, Auswanderung oder Invalidität.
Im Unterschied zu den Vorsorgearten in der Säule 3b sind die 3a-Verträge an bestimmte Laufzeiten gebunden und lassen sich nicht jederzeit auflösen. Eine gewisse Flexibilität hat jedoch der Vorsorgesparer bei Banklösungen. Hier kann er die Höhe seiner jährlichen Einzahlungen bis zum jeweils gültigen Maximalbetrag frei wählen. Ausserdem muss er auch nicht jedes Jahr einzahlen, was bei finanziellen Engpässen oder plötzlichen Erwerbsausfällen von Vorteil ist.
Für die Anlage in der gebundenen Vorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wer Versicherungsschutz benötigt, entscheidet sich für eine Versicherung; wer flexibel vorsorgen will, für den ist das Bankkonto eine Option. Vielfach kann aber auch eine Kombination die richtige Lösung sein. Sie haben viele Möglichkeiten, Ihre Vorsorge zu optimieren. Besprechen Sie mit Ihrem Berater Ihre persönliche Situation.