Bern | Heiratswillige Brautleute treffen ab nächstem Jahr auf weniger bürokratische Hürden. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Das hatte das Parlament vergangenes Jahr beschlossen. Der Bundesrat hat die Anpassungen ...
Bern | Heiratswillige Brautleute treffen ab nächstem Jahr auf weniger bürokratische Hürden. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Das hatte das Parlament vergangenes Jahr beschlossen. Der Bundesrat hat die Anpassungen nun auf 2020 hin in Kraft gesetzt, wie die Bundesverwaltung gestern mitteilte. Ab nächstem Jahr kann damit direkt nach dem positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauung durchgeführt werden. Wie heute muss die Trauung aber spätestens drei Monate nach dem Ende des Vorbereitungsverfahrens durchgeführt werden. sda.