Gemeinde poliert ihr Tafelsilber auf
25.06.2019 BucktenGeerbte Mietliegenschaft in der Stadt Zürich wird umfassend saniert
2,5 Millionen Franken will die Gemeinde Buckten in die Totalsanierung ihres Wohnhauses in Zürich investieren. Ein zustimmungsfreudiger Souverän genehmigte an der Gemeindeversammlung alle Vorlagen, darunter ...
Geerbte Mietliegenschaft in der Stadt Zürich wird umfassend saniert
2,5 Millionen Franken will die Gemeinde Buckten in die Totalsanierung ihres Wohnhauses in Zürich investieren. Ein zustimmungsfreudiger Souverän genehmigte an der Gemeindeversammlung alle Vorlagen, darunter auch den Rechnungsabschluss 2018.
Beat Ermel
Die Gemeinde Buckten ist in der glücklichen Lage, in der Stadt Zürich an der Steinhaldenstrasse ein Mehrfamilienhaus an sehr guter Wohnlage zu besitzen. Das zweiseitig angebaute Wohnhaus mit acht Wohnungen, mit mehrheitlich drei Zimmern, wurde 1914 erstellt und präsentiert sich im Architekturstil der Jahrhundertwende.
Das Gebäude wurde vor rund 40 Jahren der Gemeinde vermacht. Seither wurde jeweils nur das Allernötigste instand gestellt. Die Mieten sind dadurch für Zürcher Verhältnisse sehr preisgünstig. So wird die 181 Quadratmeter grosse Maisonette-Wohnung derzeit für monatlich 1800 Franken vermietet. Der vom Gemeinderat früher in Erwägung gezogene Verkauf der Liegenschaft ist kaum sinnvoll. Die Gemeinde würde damit auf lukrative jährliche Einnahmen verzichten. «Das Tafelsilber soll vielmehr an die nächste Generation weitergegeben werden», sagt Gemeindepräsident Peter Riebli.
Inzwischen ist das Gebäude in einem schlechten Zustand, quasi im Originalzustand. Der Estrich ist nicht isoliert und es regnet hinein. Die Balkone sind neuerdings abgesprochen, wodurch die Mieten gesenkt werden müssen. Nun hat sich der Gemeinderat entschieden, dem Souverän eine Totalsanierung vorzuschlagen. Dies bedingt, dass allen Mietern gekündigt wird. Den jetzigen Mietern soll allerdings ein Erstmieterrecht eingeräumt werden.
300 000 Franken jährlich
Die vorliegende Kostenschätzung für die Sanierung liegt bei 2 250 000 Franken, +/- 15 Prozent. Da bei einer solchen Sanierung mit Unvorhergesehenem zu rechnen ist, soll eine ausreichende Reserve eingerechnet werden. Der Kreditantrag des Gemeinderats liegt deshalb bei einem Betrag von 2,5 Millionen Franken. Gebaut werden soll bereits ab Herbst 2020. Auf Bedenken eines Stimmbürgers antwortete Riebli, dass der Kredit mit Sicherheit nicht überzogen werde. «Wir werden Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit das klappt.»
Die Behörde ist überzeugt, dass dies eine willkommene Einkommensquelle für die Gemeinde wird. Nach der Sanierung rechnet der Gemeinderat mit jährlichen Einnahmen von rund 300 000 Franken, was in etwa einer Verdoppelung der heutigen Mietzinseinnahmen ent- und eine Rendite von 7,5 Prozent verspricht. Die Informationen leuchteten den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein. Sie genehmigten den Kredit ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung.
Nachdem in der Rechnung 2017 wegen der vorgenommenen Neubewertungen ein Rekordgewinn resultierte, ist 2018 wieder ein «normales» Jahr. «Es stellt sich aber auch 2018 mit 8 Prozent des Aufwands – auch dank höherer Steuereinnahmen – wieder ein schöner Gewinn ein, nämlich 278 629 Franken», betonte Finanzchef Daniel Meier. Sowohl beim Aufwand wie auch beim Ertrag seien «die effektiven Werte besser ausgefallen als budgetiert». Bei den Beiträgen an die Kreisschule machte dies 80 000 Franken aus. Zudem musste der im 2017 als Rückstellung gebuchte Mietzinsertrag von der Liegenschaft Zürich in der Rechnung 2018 korrigiert werden, sodass nun beide Jahre im 2018 als Finanzertrag ausgewiesen werden.
Die Gemeinde steht heute gesund da. Das Eigenkapital ohne Spezialfinanzierungen beläuft sich auf 2,73 Millionen Franken. Vor zehn Jahren wies die Gemeinde noch einen Bilanzfehlbetrag aus. Zur Jahresrechnung 2018 hatten die Buckter keine Fragen. Die 30 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigten die Vorlage einstimmig.
Eine seit neun Jahren in der Gemeinde lebende iranische Mutter, ihr zwölfjähriger Sohn und die erwachsene Tochter wurden in geheimer Abstimmung, da dies ein Viertel der Gemeindeversammlung verlangte, mit klarem Abstimmungsresultat in das Bürgerrecht aufgenommen.