Die Teilrevision des Waffengesetzes setzt die nach den Terroranschlägen in Paris, Nizza, Brüssel und Berlin angepasste Waffenrichtlinie der EU um. Sie ist Teil des bilateralen Abkommens Schengen-Dublin. Die Schweiz konnte beim vorliegenden Gesetz mitverhandeln und ihre Anliegen ...
Die Teilrevision des Waffengesetzes setzt die nach den Terroranschlägen in Paris, Nizza, Brüssel und Berlin angepasste Waffenrichtlinie der EU um. Sie ist Teil des bilateralen Abkommens Schengen-Dublin. Die Schweiz konnte beim vorliegenden Gesetz mitverhandeln und ihre Anliegen einbringen. Unser Parlament hat sogar noch einige Punkte verbessert – besonders bei den Armeewaffen.
Die Sicherheit unseres Bundesstaates würde massiv geschwächt, wenn wir die Mitgliedschaft bei Schengen-Dublin fahrlässig aufs Spiel setzen. Unsere Polizei hat heute Zugang zu allen Fahndungssystemen. Pro Tag gibt dies rund 48 Fahndungstreffer in der Schweiz, pro Jahr deren 17 500. Zudem profitieren wir jährlich von gegen 2,4 Millionen Touristen, die mit einem Schengen-Visum kurzfristig einreisen. Auch Dublin würde nach einem Nein wegfallen. Somit wäre unser Land eine Insel in Europa, wenn es um Asylfragen geht. Immerhin konnten dank Dublin im Jahr 2017 rund 2300 Personen an Staaten überstellt werden, in denen sie schon ein erstes Asylgesuch eingereicht hatten.
Die Anpassungen des Schweizer Waffengesetzes sind gering, vorab für unsere Miliz. Der Verlust an Sicherheit und Reisefreiheit bei einer Ablehnung wäre jedoch gross. Deshalb sage ich als Stabsoffizier mit 1400 Diensttagen überzeugt Ja zum neuen Waffenrecht.
Werner Strüby, Reinach