Abstimmung Waffengesetz
30.04.2019 ItingenNein zur Entwaffnungsdiktatur der EU
Ein Ja zu dieser scheinheiligen Vorlage wird dazu führen, dass früher oder später der Staat auf Geheiss der EU alle Sturmgewehre, Pistolen, Sammlerwaffen und so weiter einziehen wird. Gewaltentrennung, Recht auf freie ...
Nein zur Entwaffnungsdiktatur der EU
Ein Ja zu dieser scheinheiligen Vorlage wird dazu führen, dass früher oder später der Staat auf Geheiss der EU alle Sturmgewehre, Pistolen, Sammlerwaffen und so weiter einziehen wird. Gewaltentrennung, Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf privaten Waffenbesitz sind seit jeher unsere Schutzmechanismen. Die machtbegrenzende Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendumsund Initiativrecht verstärkt. Die freie Meinungsäusserung ist nicht wie etwa in Deutschland durch Unterdrückung von Gegenstimmen eingeschränkt. Und alle gesetzestreuen, psychisch nicht akut auffälligen Bürgerinnen und Bürger konnten in der Schweiz immer alle handelsüblichen Waffen und Munition dazu kaufen. Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würden Erwerb und Besitz von Waffen nun aber grundsätzlich eingeschränkt.
Der Bund macht leere Versprechungen an die bedürfnisnachweisenden Schützen und verspricht ihnen Ausnahmebewilligungen. Aber Achtung, auch Ausnahmebewilligungen ändern nichts daran, dass der Zugang zu legalen Waffen prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz verlören. Ausnahmebewilligungen würde es folglich auch für Schützen bald nicht mehr geben. Denn Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus mit automatischem Verschärfungseffekt. Ein Ja am 19. Mai bedeutet, dass etwa Sturmgewehre und Pistolen in wenigen Jahren vom Staat eingezogen werden.
Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Verhinderung von Missbrauch, ist lachhaft. Die islamistischen Terroranschläge, die von der EU zur Legitimation ihrer Richtlinie genannt werden, wurden alle mit illegal beschafften Waffen begangen. Ein Nein zur EU-Waffenrichtlinie ist ein Nein zur zügigen Entwaffnung der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz.
Erich Baumberger, Schütze, Jagdaufseher, Präsident SVP Aesch-Pfeffingen, Aesch