Der Landrat hat bei der Einführung der vom Bund geforderten Mehrwertabgabe eine Kompromisslösung gefunden, bei der die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.
• Mit der Beschränkung der Mehrwertabgabe auf das bundesrechtlich ...
Der Landrat hat bei der Einführung der vom Bund geforderten Mehrwertabgabe eine Kompromisslösung gefunden, bei der die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.
• Mit der Beschränkung der Mehrwertabgabe auf das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum verschaffen sich der Kanton und seine Gemeinden einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil, damit in Neu- und Umbauten investiert wird, weil die umliegenden Kantone schlechtere Bedingungen kennen.
• Die Gemeinden dürfen neu bei Einzonungen 25 Prozent der Mehrwertabgabe von 20 Prozent behalten, die durch die Landaufwertung erfolgt. Zusätzlich erhalten sie ebenfalls neu das Recht, bei Quartierplänen und grösseren Überbauungen mit dem Landeigentümer eine Mehrwertabgabe zu vereinbaren, deren Höhe nicht beschränkt ist.
• Der Kanton erhält bei Einzonungen einen Mehrwertanteil von ¾ der Mehrwertabgabe, bei Auf- und Umzonungen verzichtet er auf eine Beteiligung.
• Die Land- und Hauseigentümer müssen nur dort neu eine Mehrwertabgabe bezahlen, wo wirklich ein Mehrwert entsteht. Dies ist bei Neueinzonungen und bei Quartierplänen sowie grösseren Überbauungen der Fall. Flächendeckende Auf- und Umzonungen führen erfahrungsgemäss nicht zu einer Verdichtung, weil zum Beispiel Aufstockungen von bestehenden Häusern aus Kostengründen nicht realisiert werden. Eine echte Verdichtung von Bauzonen findet heute mit grösseren Überbauungen und Quartierplänen statt, wie das aktuelle Beispiel in Liestal zeigt. Dort werden zurzeit circa 30 Quartierplan-Überbauungen realisiert.
• Die Mieter werden mit dem vorliegenden Gesetz nicht belastet. Bei einem Nein werden höhere Landpreise unweigerlich die Mieten erhöhen. In der bisherigen Diskussion vermisse ich die wichtige Tatsache, dass die Land- und Hauseigentümer (Private und Firmen) bereits heute Grundstückgewinnsteuern bezahlen müssen, wenn sie ihr Grundstück mit Gewinn verkaufen können, und zwar bis zu einem Steuersatz von 50 Prozent. Nach einer Auf- oder Umzonung wird somit dieser Gewinn bereits abgeschöpft, sodass es in diesem Bereich keine zusätzliche Abgabe mehr braucht.
Wird die Vorlage abgelehnt, werden alle verlieren: Eine höhere Mehrwertabgabe wird die schon hohen Bodenpreise und damit letztlich die Mieten verteuern und damit die Wohn- und Arbeitsbedingungen im Kanton verschlechtern. Zudem gilt dann ab 1. Mai ein absoluter Einzonungsstopp, bis ein neues Gesetz ausgearbeitet ist. Bewahren wir also gesundes Augenmass, wie dies auch der Landrat getan hat.